Kontaminiertes Marhiuana

DIE LINKE. Fraktion

Am 7. November 2007 warnten die Stadt Leipzig und die Polizeidirektion Leipzig die Bürger mit einer Pressemitteilung vor „kontaminiertem Marihuana“. Bereits Tage und Wochen vor dieser Meldung wurden das „bleiverseuchte Cannabis und Marihuana“ im Leipziger Raum in Umlauf gebracht.
Bis zum 14.4.2008 wurden im Gesundheitsamt insgesamt 580 Blutentnahmen zur Bestimmung des Bleispiegels vorgenommen.

Am 7. November 2007 warnten die Stadt Leipzig und die Polizeidirektion Leipzig die Bürger mit einer Pressemitteilung vor „kontaminiertem Marihuana“. Bereits Tage und Wochen vor dieser Meldung wurden das „bleiverseuchte Cannabis und Marihuana“ im Leipziger Raum in Umlauf gebracht.
Im aktuellen Suchtbericht 2008 (Stand Mai) der Stadt ist dem Vorfall nun ein eigener Abschnitt gewidmet, in dem es unter anderem heißt:

„Bis zum 14.4.2008 wurden im Gesundheitsamt insgesamt 580 Blutentnahmen zur Bestimmung des Bleispiegels vorgenommen und es lagen 576 Befunde vor.
346 Befunde sind unauffällig (liegen unter HBM I);
72 Befunde sind kontrollbedürftig (liegen zwischen HBM I und HBM II) und 152 Befunde sind behandlungsbedürftig, d. h. liegen über HBM II.“

In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Fragen:

1. Wie viele CannabiskonsumentInnen gibt es derzeit schätzungsweise in der Stadt Leipzig?

2. Gab es vor dem Auftreten von verbleitem Cannabis ähnliche Vorfälle massiver Gesundheitsgefährdung im Zusammenhang mit dem Konsum illegalisierter Substanzen in der Stadt Leipzig?
Wenn ja, welche Maßnahmen wurden von Seiten der Stadt getroffen?

3. Hat die Stadt Erkenntnisse, wie viele Personen,
a) sich anderweitig auf Bleigehalt im Blut testen lassen haben (Hausarzt/Hausärztin) und wie viele von ihnen von einer Bleivergiftung bzw. erhöhten Bleiwerten betroffen sind?
b) sofortige medizinische Behandlung benötigten und/oder schätzungsweise bleibende Schäden davon tragen werden?
(Dialyse etc.)

4. Ist der Stadt Leipzig bekannt, ob nach wie vor bleiverunreinigtes/-verseuchtes Cannabis im Umlauf ist und auf welche Informationsquelle stützt sich diese Aussage?

5. Haben oder hatten KonsumentInnen die Möglichkeit, ihr Gras auf Inhaltsstoffe testen zu lassen, um sich vor Intoxikationen zu schützen?

6. Die Polizei hat die BürgerInnen/KonsumentInnen gebeten, Substanzproben abzugeben.
a) Wie viele Proben wurden bei Polizei, Gesundheitsamt oder anderen Stellen abgegeben?
b) Wie viele Proben wurden insgesamt getestet und wie viele waren verunreinigt?

7. Wie wurde mit dem rechtlichen Problem oder zumindest der rechtlichen Unsicherheit seitens der KonsumentInnen, sich beim Gesundheitsamt oder bei der Polizei zu melden, umgegangen?