Konkurrenz- bzw. Gebietsschutz für den Leipziger Einzelhandel im Ortskern Probstheida
Die Vorlage DS IV/1516 "Bebauungsplan Nr. 98.2 Ortskern Probstheida" ist den Fraktionen zur Beratung übergeben worden. In der Anlage 2, Seite 2/6 der Vorlage sind bei der Zweckbestimmung für den Bau-, Heimwerker- und Gartenfachmarkt (OBI) unter unzulässigen zentrenrelevanten Sortimenten auch Heim- und Kleintiere benannt.
Die Vorlage DS IV/1516 "Bebauungsplan Nr. 98.2 Ortskern Probstheida" ist den Fraktionen zur Beratung übergeben worden. In der Anlage 2, Seite 2/6 der Vorlage sind bei der Zweckbestimmung für den Bau-, Heimwerker- und Gartenfachmarkt (OBI) unter unzulässigen zentrenrelevanten Sortimenten auch Heim- und Kleintiere benannt.
Da jedoch der OBI-Baumarkt bereits seit mehreren Jahren ein recht umfangreiches Sortiment an Heim- und Kleintieren, speziell Zierfische, Vögel, Nager und Reptilien, anbietet, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie vereinbart sich der o. g. Bebauungsplan, Anlage 2, mit dem bestehenden Angebot des OBI-Baumarktes?
2. Wird bei Beschlussfassung der Vorlage der OBI-Markt die Heim- und Kleintiere aus seinem Sortiment streichen?
3. Ist der OBI-Markt darauf hingewiesen worden bzw. sind die Konsequenzen der Beschlussfassung des B-Panes bekannt?
4. Was wird die Stadtverwaltung unternehmen, um das mit dem B-Plan beschlossene Warenangebot zu gewährleisten?