Haushaltsplanentwurf 2007 und Bürgerbeteiligung

Jens Herrmann

In der Ratsversammlung am 15.11.06 wurde die Drucksache IV/1233 besprochen. In diesem Zusammenhang fragte ich nach, warum die Internetauslegung des Haushaltsplanentwurfes 2007 nicht entsprechend des Ratsbeschlusses vom Juni 2005 erfolgt ist und welche Konsequenzen sich daraus für die Beschlussfassung des Haushaltes ergeben.

„Mein Ziel ist es, die Haushaltsplanung der Stadt den Bürgerinnen und Bürgern künftig nachvollziehbar zu vermitteln. Wenn wir aktive Teilhabe wollen, ist es zwingend, dass verständlich und aktuell informiert wird. Das Internet eröffnet hier Möglichkeiten, die wir verstärkt nutzen sollten.“(Aus der Rede des Oberbürgermeisters Burkhard Jung anlässlich seiner Verpflichtung und Vereidigung im Stadtrat am 17.05.2006)

In der Ratsversammlung am 15.11.06 wurde die Drucksache IV/1233 besprochen. In diesem Zusammenhang fragte ich nach, warum die Internetauslegung des Haushaltsplanentwurfes 2007 nicht entsprechend des Ratsbeschlusses vom Juni 2005 erfolgt ist und welche Konsequenzen sich daraus für die Beschlussfassung des Haushaltes ergeben. Ich regte an, die Bürgerbeteiligung aufgrund der Verschiebung der Beschlussfassung des Haushaltes auf den 17.03.07 zu wiederholen. Der Oberbürgermeister versprach, den Sachverhalt zu prüfen und stellte fest, dass die Verwaltung Beschlüsse des Stadtrates sehr ernst nähme. Statt eines Prüfberichtes wurde ich mit der Drucksache IV/2182, erhalten am 07.12.06, informiert, dass die eingegangenen Hinweise von Bürgern, welche über das Agenda 21-Büro die Stadtverwaltung erreichten, nicht als Bürgereinwände zum Haushaltsplanentwurf 2007 anerkannt werden. Eine Begründung für die Nichtanerkennung fehlt in der Drucksache vollständig.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Inwieweit erfolgte eine Prüfung des Vorgangs um die Internet-Auslegung des Haushaltsplanentwurfes 2007?

2. Wird es eine erneute Auslegung geben?

3. Wenn nein, welche möglichen Konsequenzen könnten ggf. durch Widersprüche von Dritten wegen fehlerhafter Auslegung auf die Stadt zukommen? Was spricht gegen eine erneute Auslegung?

4. Inwieweit ist die Stadt Leipzig am Agenda 21-Büro beteiligt und inwieweit hatte sie Kenntnis von dem Projekt „Interaktiver Haushaltsplanrechner“?

5. Warum akzeptiert die Verwaltung die Bürgereinwände über das Agenda-Büro nicht und was hat die Verwaltung getan, die Mitarbeiter des Agenda-Büros auf mögliche Fehler vorab hinzuweisen?

6. Ist dieser Umgang mit den Bürgereinwänden und die fehlerhafte Internetpräsentation des Haushaltplanentwurfes die von Ihnen, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, viel beschworene verstärkte Einbindung der Bürgerschaft in wichtige Entscheidungen der Stadt?