F 928 Luftreinhalteplan – Aufstellung Pflicht – Umsetzung freiwillig?

Jens Herrmann-Kambach

Die Stadt Leipzig musste im Jahr 2009 einen Luftreinhalteplan aufstellen und in Kraft setzten. Die Stadt wurde auch verpflichtet, bis zum 25.06.2013 einen Jahresbericht 2011 zur Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplanes der Stadt Leipzig zu veröffentlichen.

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Inwieweit ist die Stadt Leipzig verpflichtet worden, die einzelnen Maßnahmen des Luftreinhalteplanes umzusetzen?
  2. Welche finanziellen Mittel wurden der Stadt Leipzig seitens der EU, des Bundes oder des Landes Sachsen für die Umsetzung dieser Maßnahmen gewährt? Wie hoch ist die Förderquote für die einzelnen Maßnahmen?
  3. Welche Priorität haben/hatten Maßnahmen des Luftreinhalteplanes bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2014?

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