F 903 Einstellung Sendebetrieb Leipzig Fernsehen

Fraktion DIE LINKE

Presseberichten ist zu entnehmen, dass der Sendebetrieb von Leipzig Fernsehen zum 30. September 2013 eingestellt wird.
Leipzig Fernsehen ist eine Facette der Leipziger Medienlandschaft, deren Vielfalt es im Interesse der Öffentlichkeit zu wahren gilt. Leipzig Fernsehen ist ein privates Unternehmen, das sich über Anzeigen und Werbekunden finanziert. Aktuell arbeiten dort 16 feste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es sei vorangestellt, dass es nicht Aufgabe der Stadt sein kann, Leipzig Fernsehen direkt finanziell zu unterstützen, um möglicherweise die geordnete Abwicklung zu verhindern.
 
Gleichwohl ergeben sich mit Blick auf den sachsenweiten Vergleich einige Fragen:

  1. Am 21.3.2012  hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, bis zum 31.05.2012 ein Konzept zur Umsetzung der Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlungen vorzulegen. In Görlitz, Zwickau und Erfurt übertragen die jeweiligen lokalen Fernsehsender die Stadtratssitzungen, (wohlweislich ohne Unterbrechung mit Werbeblöcken). Welche Anbieter wurden im Rahmen der Erstellung des Konzeptes durch das Referat Kommunikation angefragt? Falls Leipzig Fernsehen nicht angefragt wurde, welche Gründe gab es dafür?
  2. In den Städten Dresden, Görlitz, Chemnitz, Zwickau treten städtische Unternehmen als Werbepartner der dort ansässigen Lokalsender auf. Welche Gründe haben die Geschäftsführer der städtischen Unternehmen der Stadt Leipzig (insbesondere LWB, SWL, KWL, Sparkasse) bewogen, keine Werbepartnerschaft mit dem Lokalsender Leipzig Fernsehen einzugehen?
  3. Welche Medienpartnerschaften für städtische Veranstaltungen mit besonders hoher Bedeutung für die Region (bspw. Leipzig Marathon, Notenspur-Eröffnung, Stadtfest, Stadtradeln o. ä.) wurden in der Vergangenheit (seit 2009) mit Leipzig Fernsehen geschlossen? Falls keine geschlossen wurden, welche Gründe gab es dafür?
  4. Sollte die Abwicklung von Leipzig Fernsehen doch noch abgewendet werden und die Fortsetzung des Unternehmens als lokaler Fernsehsender gelingen, sind für die Verwaltung und die Städtischen Unternehmen Werbepartnerschaften in unter  3.) genannten Form prinzipiell vorstellbar?

Wir bitten um schriftliche Beantwortung.

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