F 895 Bebauungsplan 232 und Entwicklungen am Kulkwitzer See

Dr. Ilse Lauter

Nachdem der ursprüngliche Entwurf des B-Planes 232 “Erholungsgebiet Kulkwitzer See“ im Jahr 2006 aufgrund zahlreicher Bürgerproteste zurückgezogen wurde, ist es nach einem konstruktiven Dialog mit dem Quartiersrat Grünau, der IG Kulkwitzer See und anderen Akteuren im Jahr 2012 gelungen, einen konsensfähigen Planentwurf zu erarbeiten. Dieser sollte zu Beginn des Jahres 2013 ins Verfahren gegeben werden, was jedoch bis heute nicht geschah.

Daher frage ich:

  1. Wann wird der Stadtrat über die Offenlegung des B-Plans 232 beschließen?
  2. Welche Gründe haben zur weiteren Verzögerung der Beschlussfassung geführt?

Im August 2012 erfolgte am Leipziger Ufer des Kulkwitzer Sees eine bauliche Erweiterung des Freisitzes am Roten Haus. Die erbaute Terrasse zieht sich bis an den Gewässerrand. Damit ist es dort nicht mehr möglich zu baden. Auch ein Durchgang in Ufernähe ist nun versperrt. Das Bauvorhaben wurde meines Wissens nicht genehmigt, weil kein Bauantrag für diese Maßnahme vorlag. Die zuständigen Stellen in der Stadtverwaltung wurden von diesem Bauvorhaben anscheinend nicht einmal vorab informiert.
Als ich in der öffentlichen Sitzung des Zweckverbandes Kulkwitzer See am 31. August 2012 die Terrassengestaltung am Roten Haus ansprach, wurde eine rechtliche Prüfung durch die Untere Wasserbehörde zugesagt. Ein Ergebnis liegt offenbar noch nicht vor.

Meine Fragen in diesem Zusammenhang sind:

  1. Welche Genehmigungsverfahren hätten die baulichen Veränderungen am Roten Haus benötigt?
  2. Wäre eine solche Genehmigung erteilt worden?
  3. Welche Ergebnisse ergaben die Prüfungen des Baus durch die Untere Wasserbehörde?
  4. Steht der Terrassenbau am Roten Haus der im B-Plan-Entwurf vorgesehenen Nutzung des Uferbereiches als frei zugänglicher öffentlicher Badestrand entgegen?
  5. Wenn ja, welche Konsequenzen hat das?

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