F 883 Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung zum 1.8.2013

Fraktion DIE LINKE

Zum 1.8.2013 tritt der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr in Kraft. Wenige Tage vor diesem Termin fragen wir nach:

  1. Wie schätzen Sie die gegenwärtige Situation ein? Werden alle Eltern, die dies wünschen, einen Betreuungsplatz für ihre Kinder ab dem ersten Lebensjahr erhalten?
  2. Von welchem Defizit sowohl an Krippenplätzen als auch an Kindergartenplätzen gehen Sie zum 1.8.2013 aus?
  3. Welche Ergebnisse haben die Schreiben des Amtes für Jugend, Familie und Bildung an die Eltern und Sorgeberechtigten mit der Bitte um eine Bedarfsanmeldung für ihre Kinder unter drei Jahren gebracht? Lässt sich aus diesen Anschreiben ableiten, wie hoch der Bedarf an Plätzen sein wird? Werden diese Bedarfsmeldungen Eingang in die Bedarfsplanung 2014 finden?
  4. In diesem Schreiben bietet das Amt für Jugend, Familie und Bildung den Eltern an, falls sie sechs bis acht Wochen vor dem Betreuungsbedarf noch keine Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder gebunden haben, erhalten sie Beratung und Unterstützung bei der Platzsuche. Halten Sie an diesem Angebot fest? Inwiefern konnte dem Anliegen nach Unterstützung bei der Platzsuche entsprochen werden?
  5. Wie viele neue Plätze werden im Zeitraum 1.1. bis 31.7.2013 geschaffen? Wie viele neue Plätze werden es bis zum 31.12.2013 sein? Wie viele für 2013 geplante Plätze werden voraussichtlich erst später oder gar nicht geschaffen? Wie wurde hier gegengesteuert?
  6. Welche Möglichkeiten sehen Sie, dass unter den Bedingungen des Defizits an Plätzen die Anmeldung und Vergabe von Plätzen für die Eltern transparenter gestaltet werden kann?

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