F 860 Auswirkungen der Haushaltssperre für Baumaßnahmen

Fraktion DIE LINKE

Entsprechend der verfügten Haushaltssperre aller Maßnahmen des Investitions- und Finanzhaushaltes sind Einzelfreigaben im Dezernat II/Stadtkämmerei zu beantragen und detailliert zu begründen.

Wir bitten dazu um die Beantwortung folgender Fragen u. a. hinsichtlich der Erfüllung des gesetzlichen Kitaanspruches sowie des Schulhausbauinvestitionsprogrammes der Stadt Leipzig:

  1. Welche im Haushalt 2013 beschlossenen Einzelmaßnahmen bezüglich Kitabauten und Schulhausbau (s. Investitionsprogramm für den Schulhausbau, RB-1351/12) sowie weitere Baumaßnahmen sollen bzw. können nicht umgesetzt werden?
  2. Wie wird der Stadtrat in die „Vorschläge“ des Finanzbürgermeisters, ins­besondere bei der Prioritätensetzung der Freigaben bzw. der Streichung von Maßnahmen, eingebunden?
     Welche Rolle nimmt der Oberbürgermeister als Chef der Verwaltung in diesem Prozess ein?
  3. Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten für die Stadt Leipzig, die
    a) durch die Einzelfreigaben im Dezernat II/Stadtkämmerei (Investitionshaushalt) und durch die Fachämter mittels zusätzlicher Beantragung und Begründung sowie
    b) durch korrespondierende Bauverzögerungen
    entstehen?

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