F 850 Auswirkungen der Haushaltssperre
Durch eine Hausmitteilung vom 24. April wurden die Fraktionen davon in Kenntnis gesetzt, dass zum einen die vorläufige Haushaltsführung gem. § 78 der Sächsischen Gemeindeordnung zwar beendet, aber gleichzeitig eine Haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 30 Sächsischer Kommunalhaushaltverordnung – Doppik ab 29. April verfügt wurde. Das beinhaltet unter anderem die Sperre von bis zu 50 % der Budgets des Ergebnishaushaltes sowie die „grundsätzliche“ Sperre „aller Maßnahmen“ des Investitionshaushaltes.
Ich bitte dazu um die Beantwortung folgender Fragen:
- Ist durch die Haushaltssperre die rechtzeitige Fertigstellung von zu sanierenden und neu zu bauenden Schulgebäuden und Schulsporthallen zum Schuljahresbeginn sowie von Kindertagesstätten gefährdet oder wurden alle VOB- bzw. VOL-Leistungen bereits vergeben?
- Wann stehen die unterjährigen Zahlen aus der Durchführung des laufenden Haushaltes u. a. mit den konkreten Angaben ggf. zu den Mehr- bzw. Mindereinnahmen sowie Mehr- und Minderausgaben zur Verfügung?
- Wird durch ein ständiges vorhabenbezogenes Monitoring überprüft, dass nicht unnötig durch zu konservative Kostenplanungen an einzelnen Bauvorhaben ein Reservepolster aufgebaut wird, welches für jetzt gesperrte Vergaben und Baubeginne erforderlich ist?
- Inwieweit wird die Verwaltungsspitze in die Entscheidungen des Finanzbürgermeisters, insbesondere bei der Prioritätensetzung der Freigaben, eingebunden?
- Welche Auswirkungen hat die Haushaltssperre auf die Vergabe von dringenden Planungen, insbesondere von Schulgebäuden, Schulsporthallen und Kindertagesstätten, deren Bau 2013 und 2014 begonnen werden soll und teilweise abzuschließen ist?