F 850 Auswirkungen der Haushaltssperre

Siegfried Schlegel

Durch eine Hausmitteilung vom 24. April wurden die Fraktionen davon in Kenntnis gesetzt, dass zum einen die vorläufige Haushaltsführung gem. § 78 der Sächsischen Gemeindeordnung zwar beendet, aber gleichzeitig eine Haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 30 Sächsischer Kommunalhaushaltverordnung – Doppik ab 29. April verfügt wurde. Das beinhaltet unter anderem die Sperre von bis zu 50 % der Budgets des Ergebnishaushaltes sowie die „grundsätzliche“ Sperre „aller Maßnahmen“ des Investitionshaushaltes.

Ich bitte dazu um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist durch die Haushaltssperre die rechtzeitige Fertigstellung von zu sanierenden und neu zu bauenden Schulgebäuden und Schulsporthallen zum Schuljahresbeginn sowie von Kindertagesstätten gefährdet oder wurden alle VOB- bzw. VOL-Leistungen bereits vergeben?
  2. Wann stehen die unterjährigen Zahlen aus der Durchführung des laufenden Haushaltes u. a. mit den konkreten Angaben ggf. zu den Mehr- bzw. Mindereinnahmen sowie Mehr- und Minderausgaben zur Verfügung?
  3. Wird durch ein ständiges vorhabenbezogenes Monitoring überprüft, dass nicht unnötig durch zu konservative Kostenplanungen an einzelnen Bauvorhaben ein Reservepolster aufgebaut wird, welches für jetzt gesperrte Vergaben und Baubeginne erforderlich ist?
  4. Inwieweit wird die Verwaltungsspitze in die Entscheidungen des Finanzbürgermeisters, insbesondere bei der Prioritätensetzung der Freigaben, eingebunden?
  5. Welche Auswirkungen hat die Haushaltssperre auf die Vergabe von dringenden Planungen, insbesondere von Schulgebäuden, Schulsporthallen und Kindertagesstätten, deren Bau 2013 und 2014 begonnen werden soll und teilweise abzuschließen ist?

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