F 845 Verfahrensregelung zur Bearbeitung von Anträgen, Vorlagen, Anfragen und wichtigen Angelegenheiten

Fraktion DIE LINKE

Der Stadtrat hat am 17.11.2011 die Verfahrensregelung zur Bearbeitung von Anträgen, Vorlagen, Anfragen und wichtigen Angelegenheiten beschlossen.

Danach ist festgelegt, dass zu Anträgen vom zuständigen Dezernat Verwaltungsstandpunkte einzufordern sind. „Für die Erarbeitung der Verwaltungsstandpunkte steht ein Zeitraum von einem Monat zur Verfügung. Bei terminlicher Verzögerung ist der Antragsteller zu informieren.

Wir stellen fest, dass immer häufiger weder die Terminstellung eingehalten wird noch eine Information erfolgt. Das Verfahren wird auf diese Art und Weise bewusst oder unbewusst unnötig verlängert. Als Beispiel sei hier der Antrag V/A 348 der Fraktion DIE LINKE „Überprüfung im Amt für Jugend, Familie und Bildung vor dem Hintergrund verschiedener Vorfälle ...“ genannt, welcher im Dezember 2012 in 1. Lesung im Stadtrat behandelt wurde und zu dem bis jetzt noch kein Verwaltungsstandpunkt vorliegt.

In diesem Zusammenhang haben wir folgende Fragen:

  1. Ist dem Oberbürgermeister das Problem bekannt? Warum wird der Beschluss des Stadtrates nicht entsprechend vollzogen (siehe § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung)?
  2. Welche Anträge befinden sich gegenwärtig noch im Verfahren, wo der Verwaltungsstandpunkt überfällig ist? Welche Gründe gibt es dafür? Welche Dezernate betrifft das?
  3. Wie sichert der Oberbürgermeister zukünftig ab, dass Beschlüsse entsprechend den Festlegungen umgesetzt werden?

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