F 839 Konsequenzen aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen zum Ausgleich der Kosten für die Unterkunft durch den Freistaat Sachsen für die Kommunen in Sachsen

Fraktion DIE LINKE

Wie der Presse vom 6. April 2013 zu entnehmen war, hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen auf eine Klage der Stadt Görlitz entschieden, dass die Kommunen einen Anspruch auf Neuberechnung ihrer Mehrbelastungen aus der Hartz-IV-Reform haben. Nach Angaben des Städte- und Gemeindetages hatte Sachsen bei einem Teil der Kosten für Unterkunft bislang nicht die Ist-Kosten ausgeglichen, sondern durchschnittliche Wohnkosten als Basis genommen. Kreisfreie Städte wie Dresden und Leipzig mit höheren Kosten bekamen so weniger Ausgleich als Kommunen in den Landkreisen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie hoch schätzt der Oberbürgermeister den Fehlbetrag ein, der der Stadt Leipzig dadurch entstanden ist, dass der Freistaat nicht die Ist-Kosten, sondern die durchschnittlichen Wohnkosten als Basis für den Ausgleich angesetzt hat?
  2. Welche Schritte hat die Stadt Leipzig bisher unternommen, damit dieser Fehlbetrag erstattet wird?
  3. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem genannten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bautzen für die Stadt Leipzig?
  4. Welche konkreten Schritte wird die Stadt Leipzig unternehmen, um die Ist-Kosten für die Kosten der Unterkunft künftig erstattet zu bekommen?

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