F 827 Barrierefreie Wohnungen für Menschen mit Behinderungen

Fraktion DIE LINKE

Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen beschreibt Barrierefreiheit als „Zustand, in dem bauliche und sonstige Anlagen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind“. Der Bedarf an barrierefreien Wohnungen wächst. Gerade im Hinblick auf Barrierefreiheit in eigenen Wohnungen sind die Betroffenen auf Unterstützung angewiesen.
Wir fragen diesbezüglich nach:

  1. Wie hoch wird der Bedarf an barrierefreien Wohnungen nach DIN 18025-1 eingeschätzt?
  2. Kann dieser Bedarf gedeckt werden? Wenn nein, welche Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig, um den Bedarf zu decken?
  3. Wie viel kostet die Herrichtung einer Wohnung nach o. g. DIN (sowohl Neu- als auch Umbau)? Wer trägt diese Kosten?
  4. Hält die Stadt Leipzig barrierefreie Gewährleistungswohnungen für soziale Härtefälle mit körperlichen Beeinträchtigungen vor?
  5. Gibt es spezielle Beratungsangebote für MigrantInnen mit körperlichen Beeinträchtigungen? Liegen Zahlen über den Betroffenenkreis vor?
  6. Sowohl im Miet- als auch im Eigentumsrecht besteht ein Anspruch auf Barrierefreiheit. Erstreckt sich dieser Anspruch auch auf AsylbewerberInnen und Geduldete?
  7. Wie gewährleistet die Stadt Leipzig barrierefreies Wohnen nach DIN 18025-1 & 2 für AsylbewerberInnen und Geduldete, sowohl in Sammelunterkünften als auch in eigenen Wohnungen?


Wir bitten um schriftliche Beantwortung.

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