F 811 Regelungen zur Qualität von Ratsvorlagen

Dr. Ilse Lauter und Steffen Wehmann

Seitens der Verwaltung werden dem Stadtrat in Abhängigkeit von der jeweiligen Thematik Vorlagen in unterschiedlicher Qualität und Quantität zur Abstimmung vorgelegt. Das betrifft zum einen die Übersichtlichkeit und Transparenz von Vorlagen, zum anderen aber auch die strukturelle Vergleichbarkeit in der Darstellung inhaltlich ähnlicher Vorgänge.
So gibt es erhebliche Unterschiede in der Gliederung von Vorlagen oder der Darstellung finanzieller Folgen. Manche Vorlagen beantworten die wichtige Frage, welche Folgen bei Nichtumsetzung einträten, sehr ausführlich, andere stellen diese Frage überhaupt nicht.

Vorlagen mangelnder Qualität erschweren den ehrenamtlichen Stadträten die Arbeit und können in der Sache zu fehlerhaften Entscheidungen beitragen.

Eine standarisierende Regelung zu Mindestanforderungen an Vorlagen bzw. ihre Umsetzung würde diesen Mängeln abhelfen.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:

  1. Gibt es in der Stadtverwaltung dokumentierte Regeln mit entsprechenden qualitativen Mindestanforderungen an die Ratsvorlagen?
  2. Wenn ja,
    a. In welcher Vorlage sind diese Regelungen dokumentiert?
  3. b. Wie werden diese umgesetzt?
    c. Wann wird dieses Dokument dem Stadtrat zur Verfügung gestellt?

     3. Wenn nein,
        a. Sind solche Regelungen gewollt?
        b. Wann wird es solche Regelungen geben?


Wir bitten um schriftliche Beantwortung der Fragen.

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