F 787 Genehmigung der Maleraktion des OBM-Kandidaten Horst Wawrzynski am Max-Klinger-Gymnasium

Sören Pellmann

Mehrere Zeitungen haben darüber berichtet, dass der OBM-Kandidat Horst Wawrzyniski gemeinsam mit 15 Vertretern aus CDU-Kreisen am 2. Februar 2013 ein Zimmer im Max-Klinger-Gymnasium neu angestrichen hat. Wenn Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich und auf eigene Kosten einen Beitrag zur Renovierung an städtischen Schulen leisten, ist dagegen im Prinzip nichts einzuwenden. Problematisch wird es immer dann, wenn dies als eindeutig parteipolitische PR-Aktion erfolgt, zumal dann gegen das Betätigungsverbot von Parteien an Schulen verstoßen wird.

Ich bitte dazu um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Haben Herr Wawrzynski oder Vertreter der CDU, für die er bekanntlich als Kandidat zur Oberbürgermeisterwahl antritt, vorher eine Genehmigung für diese Maleraktion eingeholt?
  2. Wenn ja, wer hat die Genehmigung erteilt?
  3. Wenn nein, wie konnte sich dann Herr Wawrzynski Zutritt zum Gymnasium, noch dazu an einem Wochenende, verschaffen?
  4. Inwieweit handelt es sich bei dieser Aktion um einen Verstoß gegen das Betätigungsverbot von Parteien an öffentlichen Schulen?

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