F 773 Baumaßnahme „ANKER“

Fraktion DIE LINKE

Am 18. Juli 2012 fasste der Stadtrat mehrheitlich einen Baubeschluss zum Stadtteilzentrum „ANKER“ in der Renftstraße. Die Baumaßnahme soll laut diesem Beschluss im März 2013 beginnen. Offenkundig gibt es hier Verzögerungen. Grund sei ein Planungsfehler. In der Planung wurde ein Geschoss vergessen. Dazu fragen wir an:

  1. Wer hat den Planungsfehler verursacht, und wie erklärt sich dieser? Sind hier Schadensersatzansprüche geltend zu machen?
  2. Wie begründet die Stadtverwaltung den Umstand, dass offenkundig die durch den Planungsfehler verursachten Mehrkosten mit den veranschlagten Baukosten von 3,1 Mio. Euro verrechnet werden, somit also für die Baumaßnahme weniger Mittel zur Verfügung stehen?
  3. Die Baumaßnahme wurde geplant, ohne dass eine interimistische Unterbringung des Stadtteilzentrums notwendig ist. Nun ist doch von einem Interim die Rede. Seit wann ist der Stadtverwaltung bekannt, dass ein Interim notwendig ist?
  4. Wann wurde der „ANKER“ über diese Notwendigkeit informiert?
  5. Welche Lösungsvorschläge für eine interimistische Unterbringung des Stadtteilzentrums hat die Stadtverwaltung dem Stadtteilzentrum wann unterbreitet?
  6. Wann wird die Baumaßnahme begonnen?
  7. Der „ANKER“ hat für 2013 bereits zahlreiche Buchungen von Künstlern abgelehnt, die er nun wieder – soweit das möglich ist – einwirbt. Dennoch bleibt ein Einnahmeverlust. Welche Möglichkeiten sieht der Oberbürgermeister, die Einnahmeausfälle des „ANKERS“, die durch die Baumaßnahme und zusätzlich durch die Fehlplanungen entstehen, zu kompensieren?
  8. Welche Gesamtsumme ist notwendig, um die Baumaßnahme, wie am 18.7.2012 beschlossen, umzusetzen, einschließlich der geplanten Kosten für ein Interim?
  9. Welche Auswirkungen auf die Fördermittelvergabe haben die Verzögerungen der Baumaßnahme?
  10. Warum wurden die Gremien (FA Stadtentwicklung und Bau sowie FA Kultur) nicht zeitnah über die Verzögerungen der Beschlussumsetzung informiert?
  11. Welche Position bezieht der Oberbürgermeister zu dem Umstand, dass die Baumaßnahme ursprünglich bereits im Konjunkturpaket II realisiert werden sollte, was aufgrund der unsachgemäßen Einordnung seitens der Verwaltung verhindert wurde und nun nach erneuten fünf Jahren die Baumaßnahme noch immer nicht und vor allem nicht in dem erforderlichen Umfang realisiert werden kann?

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