F 748 Streetballplatz-Anlage am Connewitzer Kreuz

Fraktion DIE LINKE

Im Zuge des Baus einer Kindertagesstätte in der Biedermannstraße 23 musste im Jahr 2008 der dort angesiedelte Bolzplatz weichen. Die NutzerInnen wendeten sich in der Frage der Errichtung eines Ersatzplatzes an den Oberbürgermeister und wurden in der Folge zumindest in die Gestaltung des Ersatzplatzes einbezogen. Der anfängliche Plan der Neueröffnung eines Streetballplatzes am Connewitzer Kreuz am 9.5.2010 konnte nicht eingehalten werden, da dem Verwaltungsgericht ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wegen Lärmbelästigung vorlag. Das Verwaltungsgericht hat im September 2010 entschieden und die Berücksichtigung der Interessen zum Schutz der Nachbarschaft vor Lärmemissionen beauflagt. Infolge dessen fallen unter anderem die Errichtung einer Tischtennisanlage und Kletterwand weg. Auf Anfrage der Linksfraktion vom 18.5.2011 berichtete die Verwaltung erneut von Rechtsmitteln, die AnwohnerInnen gegen den Baubeginn der Streetball-Anlage eingelegt haben. Im Dezember 2011 wurde die Grünfläche, in die die Streetballanlage integriert werden soll, fertiggestellt.

Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie ist der Stand des juristischen Verfahrens, das zum erneuten Stopp des Baubeginns der Street-ballanlage am Connewitzer Kreuz geführt hat?
  2. Wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen?
  3. Hält die Stadtverwaltung noch an dem avisierten Streetball-Anlagen-Standort im vorderen Bereich der Biedermannstraße am Connewitzer Kreuz fest?
  4. Wie wird die Kommunikation mit den Jugendlichen, die seinerzeit NutzerInnen des Platzes in der Biedermannstraße waren und in die Suche des neuen Standortes einbezogen wurden, gewährleistet?
  5. Wird der Streetballplatz, so er am geplanten Standort errichtet wird, im Beobachtungsbereich der polizeilichen Videokamera am Connewitzer Kreuz sein? Wenn ja, wie beurteilt die Stadtverwaltung die permanente Beobachtung von sich sportlich betätigenden Jugendlichen?

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