F 726 Umsetzung des Konzepts “Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig” und zur dezentralen Unterbringung

Fraktion DIE LINKE

Am 18.7.2012 beschloss der Stadtrat das Konzept „Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig”. Mit Übernahme des Änderungs- und Ergänzungsantrages der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und SPD fiel ein geplantes Objekt in der Cradefelder Straße in Portitz weg, die Zahl der in der Pittlerstraße in Wahren unterzubringenden Flüchtlinge wurde von 70 auf 36 gesenkt.

Mit dem Ergänzungsantrag V/EA 4 beauftragten genannte Fraktionen den Oberbürgermeister, weitere Standorte für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten vorzuschlagen und sich gegenüber der Landesregierung für die Rücknahme des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur dezentralen Unterbringungen von Asylbewerbern/ geduldeten Ausländern einzusetzen, um die prinzipielle Unterbringung von Asylsuchenden in Einzelwohnungen zu ermöglichen. Mit der Annahme eines Ergänzungsantrages des Migrantenbeirates wurde die Verwaltung beauftragt, die Betroffenen adäquat über das Konzept zu informieren.

Wir fragen in diesem Zusammenhang:

  1. Welche zusätzlichen Standorte für gemeinschaftliches Wohnen von AsylbewerberInnen und Geduldeten wurden seit der Beschlussfassung des Unterbringungskonzeptes mit welchem Ergebnis geprüft (Beschlusspunkt 4 der Vorlage 1904)?
  2. Wann und in welcher Form wurden die BewohnerInnen der Sammelunterkünfte Torgauer Straße 290 und Liliensteinstraße 15 a  über das Konzept und daraus resultierenden Folgen informiert (Beschlusspunkt 13 der Vorlage 1904)?
  3. Wie plant die Stadt Leipzig die Einbeziehung von Anwohnerinnen der neuen Standorte für gemeinschaftliches Wohnen von Asylsuchenden sowie von Vereinen und Initiativen zu gewährleisten? (Bitte Formen der Information und Beteiligung sowie zeitliche Abläufe aufführen.)
  4. In welcher Form hat sich die Stadt Leipzig bei der Landesregierung für die Möglichkeit einer prinzipiellen Unterbringung in Wohnungen eingesetzt (Beschlusspunkt 12 der Vorlage 1904)? Welche Reaktion gab es seitens der Landesregierung?
  5. Inwieweit nimmt die Landesregierung bzw. Landesdirektion praktisch Einfluss auf die Gewährung dezentraler Unterbringung auf Antrag von AsylbewerberInnen bzw. Geduldeten? Werden die Einzefallentscheidungen des Sozialamtes durch die Landesbehörde systematisch kontrolliert? Wurden Entscheidungen der Kommune in der Vergangenheit durch die Landesbehörde bemängelt oder gerügt?
  6. Was spricht aus Sicht der Stadt Leipzig dagegen, AsylbewerberInnen und Geduldete in noch stärkerem Maße dezentral unterzubringen und die vom Sozialamt in Zusammenarbeit mit dem Referat für Migration und Integration, dem Flüchtlingsrat Leipzig, der Vereinigung ausländischer Bürger und der Ausländerbehörde formulierten Kriterien zur dezentralen Unterbringung zu erweitern (z. B. in der Form, dass dezentrale Unterbringung aus humanitärer Sicht prinzipiell zu bevorzugen ist)?
  7. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro Person für die
    - die Unterbringung in den bestehenden Heimen
    - die Unterbringung in den kleinteiligen Unterkünften entsprechend DS 1904
    -  die dezentrale Unterbringung?
    (bitte vergleichbare Zahlen inkl. Kosten für Miete, Soziale Betreuung, Versorgung, Taschengeld angeben)
  8. Wie viele Anträge auf dezentrale Unterbringung wurden seit dem 1.1.2012 gestellt, wie viele davon wurden bewilligt, wie viele wurden abgelehnt (bitte auch die Gründe der Ablehnung aufführen)?
     

  9. Wir bitten um schriftliche Beantwortung.
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