F 713 Kostenbeteiligung der Stadt Leipzig an Betriebskosten verpachteter kommunaler Sportstätten

Juliane Nagel

Die Kostenbeteiligung der Stadt Leipzig an verpachteten kommunalen Sportstätten wird in der Regel in Form von Abschlagszahlungen gewährt, die im jeweiligen Vertrag zwischen Stadt und Sportverein festgelegt sind.

Ich frage in diesem Zusammenhang:

1. Wie oft wurden innerhalb der letzten fünf Jahre durch die Stadt Leipzig Betriebskosten-Abschlagszahlungen an Sportvereine vorzeitig, sprich abweichend vom vertraglich festgelegten Zahlungstermin, geleistet? Was waren Gründe für diese vorzeitigen Zahlungen?

In Bezug auf die kommunale Sportstätte Alfred-Kunze-Sportpark treten verstärkt Zweifel an der ordnungsgemäßen Betriebskosten-Abrechnung durch den Hauptpächter Sportgemeinschaft Leipzig-Leutzsch auf. In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

2. Inwieweit wird die Beteiligung an den Kosten zur Betreibung kommunaler Sportstätten von der Liquidität des Pächters abhängig gemacht?


3. Erfolgte in Bezug auf die Sportgemeinschaft Leipzig-Leutzsch eine Tiefenprüfung?


4. Ist die Stadt Leipzig der Auffassung, dass der Alfred-Kunze-Sportpark durch den derzeitigen Hauptpächter verlässlich betrieben und die bauliche Instandhaltung gewährleistet werden kann?

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