F 707 Rahmenbedingungen für Veranstaltungen der Kultur- und Kreativwirtschaft

Juliane Nagel

Akteure aus der Kultur- und Kreativwirtschaft klagen häufig darüber, die Vielzahl der zu beachtenden Vorschriften nicht zu durchschauen bzw. deren Anwendung durch Einrichtungen der Stadtverwaltung nicht einschätzen zu können. Dadurch kommt es zu vielen vermeidbaren Missverständnissen und Frustration. Betroffen sind hiervon vor allem die Genehmigungsverfahren bei Indoor-/Outdoor-Veranstaltungen, bauordnungsrechtliche Beauflagungen und die Beachtung der Gaststättenverordnung. Probleme gab es jüngst nicht nur hinsichtlich nicht ordnungsgemäß angemeldeter Freiluftparties, sondern auch bei Filmvorführungen.

Mehrfach haben Entscheidungsträger der Stadt Leipzig mündlich oder in städtischen Publikationen auf das Potenzial der Kultur- und Kreativwirtschaft als Wirtschaftsfaktor, ihre Bedeutung für den Tourismus sowie als weicher Standortfaktor („kreative Stadt“) hingewiesen. Dies trifft insbesondere auf Veranstaltungen zu. Sie sind nicht nur wesentlich für die positive Wahrnehmung Leipzigs unter jungen Menschen (vgl. dazu u. a. Presseartikel in DIE ZEIT, NEW YORK TIMES), sondern generieren teils erhebliche Umsätze auch über die eigentliche Veranstaltung hinaus (so genannte Umwegrendite).

In diesem Zusammenhang frage ich:

  1. Welche Initiativen gibt es seitens der Stadtverwaltung, um Veranstalter der Kultur- und Kreativwirtschaft im Genehmigungsverfahren von Veranstaltungen zu unterstützen? Für welche Akteure stehen sie zur Verfügung, und wie werden sie in Anspruch genommen?
  2. Welche Erkenntnisse liegen der Stadtverwaltung zur wirtschaftlichen Bedeutung (Höhe der Umsätze bzw. der Umwegrendite, Anzahl der Arbeitsplätze, usw.) von Veranstaltungen der Kultur- und Kreativwirtschaft vor? Gibt es darüber hinaus Pläne, diese zeitnah zu vervollständigen oder neu zu erheben?
  3. Welche Gesetze und Verwaltungsvorschriften müssen bei der Anmeldung von Veranstaltungen (Ausstellungen, Filmvorführungen, Konzerte und Tanzveranstaltungen im Indoor- sowie Outdoorbereich) beachtet werden, und welche Ämter sind an den Genehmigungsverfahren beteiligt?
  4. Gibt es innerhalb der Stadtverwaltung oder in Partnerschaft mit Dritten Bestrebungen, gegenüber Veranstaltern aus der Kultur- und Kreativwirtschaft die zahlreichen zu beachtenden Vorschriften bspw. in Form eines Leitfadens aufzuarbeiten? Wenn ja, in welcher Form, und wann ist dies beabsichtigt?
  5. Wie verhält sich die Stadtverwaltung gegenüber dem Wunsch mehrerer Akteure aus der Kultur- und Kreativwirtschaft, sich regelmäßig in Form eines Rundes Tisches mit allen betroffenen Ämtern einerseits und Vertretern der Veranstalter andererseits über aufgetretene Probleme im Zusammenhang mit der Anmeldung und Durchführung von Veranstaltungen auszutauschen?

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