F 667 Einnahmen aus Verkauf von Meldedaten

Dr. Skadi Jennicke

Aus der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage von Johannes Lichdi (DS 5/9651) geht hervor, dass mit dem Verkauf von Meldedaten in den Kommunen nicht unerhebliche Einnahmen erzielt werden. Angaben zur Stadt Leipzig fehlen in der Antwort auf die Kleine Anfrage jedoch.

Vor diesem Hintergrund fragen wir an und bitten um schriftliche Beantwortung:

  1. Welche Einnahmen erzielte die Stadt Leipzig mit der Erteilung von Melderegisterauskünften seit 2005?
    a. Einfache Melderegisterauskunft an Private gem. § 32 Abs. 1 S. 1 SächsMG
    b. Sammelauskünften an Private gem. § 32 Abs. 1 S. 1 SächsMG
    c. Erweiterter Melderegisterauskunft gemäß § 32 Abs. 1 S. 2 Sächs.MG und bei Abruf über das Internet (§32 Abs. 4 SächsMG)
    d. Gruppenauskünfte an Parteien (§ 33 Abs. 1 SächsMG)
    e. Sonstige Gruppenauskünfte an Private ((§ 32 Abs. 3 SächsMG)
    f. Auskünfte an Adressbücher u. a. ((§ 33 Abs. 3 SächsMG)
    g. Auskünfte von Alters- und Ehejubilaren an die Presse u. a. (§ 33 Abs. 2 SächsMG)
    h. Auskünfte an Religionsgemeinschaften (§ 30 SächsMG)
    i. Auskünfte an den MDR (§ 30 SächsMG)
  2. Welche Einnahmen erzielte die Stadt Leipzig mit der Erteilung von Auskünften über das Kernmelderegister?
  3. Wie viele Widersprüche wurden gegen die Erteilung von Melderegistereinträgen gegenüber der Stadt Leipzig erhoben?
  4. Gegen wie viele in Leipzig gemeldete Personen wurde ein Ordnungsgeld wegen Verstoß gegen die Meldepflicht verhängt?

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