F 664 Verweigerung von unterschiedlichen Hilfen durch den ASD-Mitte

Naomi-Pia Witte

Klienten des ASD-Mitte beklagen sich darüber, dass es nicht möglich ist, unterschiedliche Arten von Hilfen in Anspruch zu nehmen.

Wenn z. B. eine Familie eine Familienhilfe bekommt, ist es für diese Familie nicht mehr möglich, beispielsweise eine Hilfe für ihr stark verhaltensauffälliges oder traumatisiertes Kind zu erhalten. Dabei wird den Familien gleich gesagt, dass sie den Antrag gar nicht erst zu stellen brauchen, weil grundsätzlich nur eine Leistung gewährt werde. Den Familien wird damit auch die Möglichkeit genommen, gegen diese Ablehnung in Widerspruch zu gehen oder zu klagen.

Damit wird entschieden gegen den Grundsatz verstoßen, die Hilfen nach dem Bedarf der Familie zu gestalten.

Ich bitte deshalb um Beantwortung der Frage, aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmungen vom ASD-Mitte so verfahren wird bzw. durch wen diese Verfahrensweise so angeordnet worden ist?

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