F 660 Aufträge, Vertragsverhältnisse, Vertragsbeziehung der Stadt Leipzig, deren Unternehmen und Beteiligungen mit der Rechtsanwaltskanzlei „v. Berg Bandekow Zorn, Rechtsanwälte (Leipzig)“
Gemäß § 28 Abs. 5 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Dienstleistungen im Sinne von § 1 Absatz 1 der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) sind in den fünf zurückliegenden Jahren an die Kanzlei v. Berg Bandekow Zorn, Leipzig bzw. an Rechtsanwalt Christoph v. Berg vergeben worden?
- Fanden bei der Beauftragung die Regelungen der VOF bzw. die der Dienstanweisung des OB Nr. 15/2004 vom 20.09.2004 (Regelung zur Vergabe von freiberuflichen Leistungen außerhalb der VOF, die keine Architekten- und Ingenieurleistungen sind) vollumfänglich Anwendung?
- Nach welchen Kriterien erfolgte die Festlegung der jeweiligen Leistungsentgelte?