F 660 Aufträge, Vertragsverhältnisse, Vertragsbeziehung der Stadt Leipzig, deren Unternehmen und Beteiligungen mit der Rechtsanwaltskanzlei „v. Berg Bandekow Zorn, Rechtsanwälte (Leipzig)“

Naomi-Pia Witte

Gemäß § 28 Abs. 5 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Dienstleistungen im Sinne von § 1 Absatz 1 der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) sind in den fünf zurückliegenden Jahren an die Kanzlei v. Berg Bandekow Zorn, Leipzig bzw. an Rechtsanwalt Christoph v. Berg vergeben worden?
  2. Fanden bei der Beauftragung die Regelungen der VOF bzw. die der Dienstanweisung des OB Nr. 15/2004 vom 20.09.2004 (Regelung zur Vergabe von freiberuflichen Leistungen außerhalb der VOF, die keine Architekten- und Ingenieurleistungen sind) vollumfänglich Anwendung?
  3. Nach welchen Kriterien erfolgte die Festlegung der jeweiligen Leistungsentgelte?

Zum Formular