F 650 Erhebung von Verwaltungsgebühren für politische und gemeinnützige Aktivitäten

Fraktion DIE LINKE

Nach sehr langem Beratungsvorlauf und mehrfachen Überarbeitungen ist am 29. Februar 2012 die Sondernutzungssatzung beschlossen worden.  Es war mehrheitlich politischer Wille, dass auch außerhalb von Wahlzeiten politische Aktivitäten von Parteien und gemeinnützige Veranstaltungen (Informationsstände, Plakatierungen, Verteilung von Handzetteln u. ä.) kostenfrei beschieden werden. In diesem Sinne erfolgte letztlich auch die Beschlussfassung.

Wir mussten inzwischen zur Kenntnis nehmen, dass jedoch für o. g. Aktivitäten Verwaltungsgebühren in z. T. deutlich größerer Höhe als die geplanten Sondernutzungsgebühren erhoben werden und bitten dazu um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Für welche Aktivitäten im o. g. Sinne werden auf welcher Grundlage Verwaltungsgebühren erhoben?
  2. Wie hoch sind diese und durch welche Ämter werden die Gebühren erhoben?

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