F 541 Alternativlosigkeit der Grundsteuererhöhung im Haushalt 2011

Fraktion DIE LINKE

Nach dem Statistischen Quartalsbericht IV/2011 kann die Stadt Leipzig für das Jahr 2011 auf höhere Steuereinnahmen und damit auf eine solidere Einnahmebasis verweisen.  Dabei erweisen sich aus Sicht der Linksfraktion ihre Haushaltsanträge A 61 und A 63 zur Einnahmeerhöhung sowie A 58 zur Ausgabensenkung als mit kaufmännischer Vorsicht gerechnete Haushaltsansätze, die eine realistische Grundlage für die Vermeidung der Erhöhung der Grundsteuer B (A 57) darstellte.
Unsere Fraktion führte im März 2011 dazu aus: „Herr Bonew sagt, die Erhöhung der Grundsteuerhebesätze sei alternativlos. Doch hat er aus unserer Sicht sowohl auf der Einnahme- als auch auf der Ausgabeseite des Haushaltes Geld geparkt. Unsere Anträge zu Gewerbesteuer, Einkommenssteuer und Zinsausgaben sowie zur Umwidmung von Tilgungsmitteln fordern da einen realistischeren Ansatz. Der bringt dem städtischen Haushalt insgesamt etwa 24 Millionen € und würde die scheinbar alternativlose Erhöhung der Grundsteuer überflüssig machen.“ 
Bürgermeister Bonew hielt unsere Haushaltsansätze für unseriös.  Andere Fraktionen schlossen sich dieser Einschätzung an, wie folgende Zitate belegen: „Stadtmeister im Ausgeben nicht vorhandenen Geldes“, „höhere Steuereinnahmen anzusetzen, ist nicht seriös“, „im Vergleich zur Linksfraktion ist der Weihnachtsmann ein schottischer Geizhals“, „Man müsse Schätzungen vornehmen, die den Anforderungen eines vernünftigen Kaufmanns genügen. Das, was die Linksfraktion mache, sei unseriös“, „unverantwortlich und eine reine Wette auf glückliche Umstände“, es handele sich um das „Ausstellen ungedeckter Schecks“.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Für wie realistisch schätzt der Oberbürgermeister aus heutiger Sicht die Haushaltsansätze der Verwaltung und der Linksfraktion ein?
  2. Inwieweit hat die Finanzplanung der Verwaltung 2011 den Prinzipien von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit entsprochen?
  3. Wie schätzt der Oberbürgermeister heute die Alternativlosigkeit der Grundsteuererhöhung im Haushaltsjahr 2011 ein?
  4. Teilt der Oberbürgermeister das Vorhaben des Finanzbürgermeisters, Mittel aus Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben nur oder vorwiegend für die Entschuldung zu verwenden? (bitte Antwort begründen)
  5. Falls der Oberbürgermeister frei gewordene Mittel für Investitionen einsetzen will, wie bezieht er den Stadtrat in seine Entscheidungen ein?

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