F 538 Qualifizierung der Landesverfassung zum Schutz der Kommunen im Freistaat Sachsen

Fraktion DIE LINKE

Sachsens Landesverfassung sieht in Artikel 85 vor, dass Städte und Gemeinden einen finanziellen Ausgleich erhalten müssen, wenn ihnen der Freistaat zusätzliche Aufgaben überträgt und dadurch Mehrbelastungen entstehen.
Doch dieses Prinzip werde zunehmend ausgehöhlt, so der Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG), Mischa Woitscheck. Außerdem kämen im Bereich der bereits übertragenen Aufgaben neue, kostenwirksame Pflichten hinzu. Dies sei mit weniger Personal und ohne zusätzliche Finanzmittel nicht zu bewältigen. Die Entwicklung sei nicht mehr hinzunehmen, sagte Woitschek. "Hier muss die Verfassung qualifiziert werden."  :Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz erklärte am 14. Februar 2012 den Finanzausgleich u. a. deshalb für verfassungswidrig, weil die Zuweisungen an die Kommunen deutlich und effektiv erhöht werden müssen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wir schätzt der Oberbürgermeister die Auswirkungen der angestrebten Aufnahme der Schuldenbremse in die Verfassung des Freistaates Sachsen für die sächsischen Städte und Gemeinden – speziell für Leipzig – ein?
  2. Teilt er die Sorgen des Geschäftsführers des SSG, dass mit ihr weitere Aufgabenübertragungen vom Freistaat auf die Kommune erfolgen? Welche Folgen wird das für die Stadt Leipzig haben?
  3. Welche Schritte sieht der Oberbürgermeister als 1. Vizepräsident des SSG vor, um die Forderung des Geschäftsführers des SSG nach einer Qualifizierung der Verfassung des Freistaates zum Schutz der Kommunen zu unterstützen?

Zum Formular