F 529 Diskriminierende Einlasskontrollen in Diskotheken

Fraktion DIE LINKE

Im Oktober 2011 testeten das Antidiskriminierungsbüro Sachsen (ADB) und der StudentInnenRat der Universität Leipzig verschiedene Leipziger Diskotheken auf rassistische Diskriminierung. Das Ergebnis ist ernüchternd: In sechs von elf Clubs – und damit mehr als der Hälfte – wurde den „nicht-deutschen“ Testern der Eintritt verweigert, während die mehrheitsdeutschen Vergleichspersonen Zugang erhielten. Bei einem ähnlichen Testing im Jahr 2006 fielen drei von vier Clubs durch, ähnliche Probleme sind weitaus länger bekannt.
Das es mit den Diskotheken und Clubs zu keiner einvernehmlichen Lösung kam, haben die Betroffenen (Testpersonen mit Migrationshintergrund) Klagen wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingereicht.

  1. Welche Schritte hat die Stadt Leipzig in Reaktion auf das zur Kenntnis gegebene Clubtesting eingelegt?
  2. Welche Ergebnisse liegen vor?
  3. Welche Position bezieht die Stadt Leipzig – jenseits der ordnungspolitischen Perspektive – zu den Ergebnissen des Testings?
  4. Welche Maßnahmen will die Stadt Leipzig in Zukunft unternehmen, um rassistische Einlasskontrollen zu verhindern?
  5. In der Antwort auf die Anfrage Nr. IV/F 266 der SPD-Fraktion vom 9.6.2006 „Einlassverhalten in Diskotheken“ wurde durch die Stadt Leipzig angekündigt, zu einem gemeinsamen Informationsgespräch von Stadtverwaltung, Antidiskriminierungsbüro und Diskotheken-Clubbetreibern einzuladen, um über das neu verabschiedete Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu informieren und regelmäßige Kontrollen in Lokalitäten durchzuführen.
    Sind diese Maßnahmen eingeleitet worden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie erklärt sich die Stadtverwaltung das Ausbleiben von positiven Entwicklungen?

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