F 520 Bildungs- und Teilhabepaket

Fraktion DIE LINKE

Seit dem 01.04.2011 steht aus Mitteln des Bundes das Förderprojekt Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche zur Verfügung. Wie wir den Medien entnehmen konnten, lässt die Inanspruchnahme durch die Betroffenen noch zu wünschen übrig. Andererseits bestehen viele rechtliche Unklarheiten in der Anwendung der gesetzlichen Regelungen. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. In welcher Höhe sind Bundesmittel aus der aufgestockten Bundesbeteiligung an Kosten der Unterkunft
    a) zum Ausgleich der Warmwasserkosten (1,9 %);
    b) zum Ausgleich der Verwaltungskosten BuT (1,2 %)
    c) für Zweckausgaben BuT (5,4 %)
    d) für das Mittagessen im Hort und Schulsozialarbeit (2,8 %)
    der Stadt Leipzig  im Jahr 2011 zugeflossen?
  2. In welcher Höhe sind der Stadt bis zum 31.12.2011 Kosten
    a) zum Ausgleich der Warmwasserkosten
    b) zum Ausgleich der Verwaltungskosten BuT
    c) für Zweckausgaben BuT
    d) für das Mittagessen im Hort und Schulsozialarbeit
    entstanden?

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