F 518 Finanzierungssituation vor dem Hintergrund des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ab 1. August 2013 auch für Kinder unter 3 Jahren

Fraktion DIE LINKE

Mit der Verabschiedung des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) wurde die Rechtsgrundlage für einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab 1. August 2013 auch für Kinder unter drei Jahren geschaffen. Gleichzeitig stellte der Bund ein Sondervermögen bereit, um Länder und Kommunen bei der Umsetzung zu unterstützen. In den Jahren 2008 bis 2013 stehen im Sondervermögen des Bundes insgesamt 2,15 Milliarden Euro für Investitionen zur Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Förderungsfähig sind demnach Investitionen in Einrichtungen (Neu-, Aus- und Umbau oder die Umwandlung, Sanierung, Renovierung, Modernisierung und Ausstattung von Einrichtungen) sowie in der Kindertagespflege zur Schaffung und zur Sicherung von Betreuungsplätzen. Die Investitionsmittel des Bundes werden durch die Bundesländer nach landesspezifischen Richtlinien verwaltet und bewilligt. Eine Beteiligung der Länder und Kommunen (Drittelung der Investitionskosten) muss dabei erfolgen.

In der Öffentlichkeit wurden in den letzten Monaten vermehrt Zweifel geäußert, ob der Rechtsanspruch auf Betreuung und Förderung für Kinder unter drei Jahren tatsächlich am
1. August 2013 eingelöst werden kann.

Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Fragen:

  1. Sind Mittel aus dem Sondervermögen zum Kinderbetreuungsausbau von der Kommune beantragt worden? Sind die beantragten Mittel  bewilligt worden und in der Kommune tatsächlich angekommen? Falls beantragte Mittel vom Land verweigert wurden, aus welchen Gründen erfolgte die Ablehnung der Anträge?
  2. Wie hoch sind die Investitionskosten pro Platz?
  3. Wie hoch sind die Anteile, die vom Bund, vom Land und von der jeweiligen Kommune übernommen werden? Ist die Aufteilung der Finanzierung (1/3 Bund, 1/3 Land, 1/3 Kommune) sichergestellt?
  4. Sind die bereitgestellten Mittel aus dem Sondervermögen ausreichend bemessen?
  5. a) am Bedarf und
    b) am von der Bundesregierung im KiföG festgesetzten Ausbauziel einer Betreuungsquote von 35 %? (Wenn nicht, wie viel fehlt gemessen an a und b
    und wie soll der Rechtsanspruch bis 2013 sichergestellt werden?
  6. Existieren neben dem Sondervermögen und der korrespondierenden Landesprogramme weitere Landesprogramme zum Ausbau der Betreuungsplätze und wenn ja, wurden Mittel daraus beantragt und bewilligt?
  7. Ist die dauerhafte Finanzierung für den laufenden Betrieb gesichert? Wenn nein, welche Lösungswege werden hierfür gesucht?
  8. Welchen Anteil hat die Kinderbetreuung (insgesamt und U3-Betreuung) am Kinder- und Jugendhilfeetat?
  9. Wird die Finanzierung der Kinderbetreuung Auswirkungen auf andere Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe haben?

Zum Formular