F 479 Gebäude Jahnallee 61

Naomi-Pia Witte

Wie aus der Presse zu entnehmen war, wurde für das Gebäude Jahnallee 61 auf Antrag des Eigentümers diesem von der Stadtverwaltung eine Abrissgenehmigung erteilt.

Aufgrund des städtebaulichen und architektonischen Werts des Gebäudes und seiner historischen sowie kunstgeschichtlichen Bedeutung würde ein Abriss dieses Gebäudes einen herben Verlust für die Stadt bedeuten.

In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Laut Gutachten über den Zustand des Gebäudes ist dieses nicht mehr begehbar und vom Einsturz gefährdet.
    Wie lange kann das Gebäude dann noch in diesem Zustand gehalten werden, bis es endgültig aus Sicherheitsgründen doch abgerissen werden muss?
  2. Scheinbar will oder kann der Eigentümer das Gebäude weder sanieren noch es wenigstens in einen Zustand versetzen, in dem es keine potenzielle Gefahr mehr für einen stark frequentierten Verkehrsknotenpunkt der Stadt darstellt.
    Plant die Verwaltung angesichts dieser Lage, die Verkehrssicherheit des Gebäudes zwangsweise selber herzustellen?
    Falls ja, plant man dann, die Verkehrssicherheit des Gebäudes über eine Sanierung oder über einen Abriss herzustellen? Und ist schon bekannt, welche Kosten dabei jeweils anfallen würden?

Zum Formular