F 478 Dezentrale Unterbringung von Asylsuchenden in Leipzig

Fraktion DIE LINKE

Am 16.6.2010 beauftragte der Stadtrat zu Leipzig die Stadtverwaltung mit der Erstellung eines Konzeptes für die weitestgehend dezentrale Unterbringung von AsylbewerberInnen und Geduldeten in Leipzig. Neben dem Auftrag, kleinteilige Gemeinschaftsunterkünfte zu schaffen, wurde damit ein klares Bekenntnis für die Maximierung der dezentralen Unterbringung, d. h. Wohnungsunterbringung von Asylsuchenden abgegeben.

Wir fragen in diesem Zusammenhang:

  1. Wie viele Anträge auf dezentrale Unterbringung, d. h. auf eine eigene Wohnung wurden seit der Beschlussfassung des Antrages „Konzept für die weitestgehend dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern und Geduldeten in Leipzig“ (Beschluss-Nr. RBV-404/10) gestellt? Ist eine Erhöhung des Antragsaufkommens im Vergleich zu den Vorjahren zu verzeichnen?
  2. Wie viele Anträge auf dezentrale Unterbringung, d. h. auf eine eigene Wohnung wurden bewilligt, wie viele wurden abgelehnt? Ist eine zahlenmäßige Veränderung der Bewilligungen im Vergleich zu den Vorjahren zu verzeichnen?
  3. In wie vielen Fällen wurden Rechtsmittel gegen die Ablehnung von Anträgen auf eine eigene Wohnung eingelegt? In wie vielen Fällen waren diese Widersprüche erfolgreich und führten zur Bewilligung des Antrages?
  4. Welche Gründe lagen für die Ablehnung von Anträgen vor?
  5. Welche Kriterien liegen der Entscheidung über Anträge auf Wohnungsunterbringung zugrunde?
  6. Welche Unterstützungsmöglichkeiten (sowohl Beratungsstellen/soziale Träger als auch Geldleistungen) können Asylsuchende bei Wohnungssuche, Umzug, Erstausstattung in Anspruch nehmen?

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