F 451 Anträge auf Erlass bzw. Minderung der Grundsteuer

Fraktion DIE LINKE

Grundstückseigentümer und Vermieter haben laut eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes grundsätzlich die Möglichkeit, bei fehlenden oder geringen Mieteinnahmen den Erlass bzw. Teilerlass der Grundsteuer zu beantragen.

Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen: Wie viele Eigentümer und Vermieter haben einen Antrag auf Erlass oder Minderung der Grundsteuer gestellt?Um welche leerstehenden Objekte bzw. ungenutzte Grundstücke handelt es sich?Welche Einnahmeverluste hat die Stadt zu erwarten?Welche Nachweise erkennt die Stadt an bzw. müssen erbracht werden, damit die Grundsteuer gemindert bzw. erlassen wird?

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