F 336 Beschäftigungsförderung nach § 16 e SGB II (Beschäftigungszuschuss JobPerspektive für Langzeitarbeitslose mit Vermittlungshemmnissen)

Fraktion DIE LINKE

Die Bundesregierung hatte bei der Einführung des Beschäftigungszuschusses nach § 16 e des SGB II die Intention, Langzeitarbeitslose mit Vermittlungshemmnissen über diesen Beschäftigungszuschuss den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern. So heißt es in der Begründung der Bundesregierung für die Einführung des Beschäftigungszuschuss:

„Trotz anhaltend guter konjunktureller Entwicklung und einer deutlichen Entspannung des Arbeitsmarktes gibt es eine zahlenmäßig bedeutsame Gruppe von arbeitsmarktfernen Personen, die neben Langzeitarbeitslosigkeit weitere Vermittlungshemmnisse, wie z. B. fehlende berufliche Qualifikation, gesundheitliche Einschränkungen, aufweisen. Unverändertes Ziel ist es, auch diesen Langzeitarbeitslosen Perspektiven zur gesellschaftlichen Teilhabe zu geben und gemäß ihrer Beschäftigungsfähigkeit in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Deshalb wird mit diesem Gesetz eine längerfristige Förderung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung eingeführt.“

Gemäß Eingliederungsmittel-Verordnung wird den Jobcentern ein Teil der Mittel für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ nach einem gesonderten Verteilerschlüssel für „Leistungen zur Beschäftigungsförderung“ nach § 16 e SGB II zugewiesen. In den Eingliederungsmittel-Verordnungen 2009, 2010 und auch 2011 heißt es dazu: „Diese Mittel sollen grundsätzlich für die Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16 e des zweiten Buches Sozialgesetzbuch verwendet werden.“ (jeweils § 1 Abs. 4 Satz 2)

Wie das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e. V. nun mitteilt, sind in der ARGE Leipzig, jetzt Jobcenter Leipzig, im Jahre 2010 von den für den § 16 e SGB II zugewiesenen Mittel in Höhe von 9.384.900 € nur 1.620.658 € für Leistungen nach dem § 16 e SGB II ausgereicht worden, was einer Quote von 17,3 % entspricht.

Dazu stellen wir folgende Fragen:

  1. Warum sind die Mittel für den § 16 e SGB II in 2010 von der ARGE Leipzig nur zu 17,3 % ausgeschöpft und damit die Chance, schwer vermittelbar Langzeiterwerbslosen einen Weg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ebnen, in erheblichen Umfang vertan worden?
  2. Wie wurden die nicht verwendeten Mittel in Höhe von 7.764.242 € der Eingliederungsmittel-Verordnung eingesetzt?
  3. In welcher Höhe werden dem Jobcenter Leipzig zweckgebundene Mittel für den § 16 e SGB II für 2011 ausgereicht?
  4. Wie will das Jobcenter Leipzig für 2011 sicherstellen, dass diese zweckgebundenen Mittel zur Eingliederung Langzeitarbeitsloser mit Vermittlungshemmnissen auch für diesen Personenkreis voll ausgeschöpft werden, um damit einen nennenswerten Beitrag zur Eingliederung von Langzeiterwerbslosen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erreichen?

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