F 335 Rücklagen der Stadt Leipzig

Fraktion DIE LINKE

In der Haushaltsdebatte am 03. März 2011 sprachen Oberbürgermeister Burkhard Jung und Finanzbürgermeister Torsten Bonew im Zusammenhang mit der Finanzierung des Antrages HP 144 „Verwaltungsstrukturreform“ in Höhe von 500.000,00 EUR (je 250.000,00 EUR in 2011 und 2012) davon, dass der genannte Betrag aus der „Allgemeinen Rücklage“ finanziert werden kann.

Daraus ergeben sich die folgenden Fragen :

  1. Wie hoch ist der aktuelle Stand der Rücklage(n)?
  2. Wird der Mindestbetrag der Pflichtrücklage in Höhe von 2 % des Durchschnittes der Ausgaben des VwH der letzten drei Jahre im Sinne des § 20 Absatz 2 Satz 2 KomHVO eingehalten (einschließlich der o. g. zusätzlichen Entnahme)? 
    Wir bitten diesbezüglich um eine aktuelle Darstellung  zuzüglich der Jahre 2008, 2009, 2010.

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