F 328 Befristete Arbeitsverhältnisse in der Stadt Leipzig

Fraktion DIE LINKE

Im Zuge der Auflösung traditioneller Arbeitsverhältnisse hat in den vergangenen Jahren die Anzahl von Zeitarbeitsverträgen in der Bundesrepublik allgemein, wie auch bei den öffentlichen Verwaltungen, drastisch zugenommen. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele gemäß § 14 Absatz 2 TzBfG sachgrundlos befristet Beschäftigte gab es bei der Stadtverwaltung Leipzig und ihren Eigenbetrieben in den einzelnen Jahren seit 2005?
  2. Wie viele Arbeitnehmer wurden in der benannten Zeit nach Ablauf der sachgrundlosen Beschäftigung in unbefristete Arbeitsverhältnisse bei der Stadtverwaltung und ihren Eigenbetrieben übernommenen (differenziert nach Dezernaten und Eigenbetrieben)?
  3. Wie viele Arbeitnehmer wurden nach Ablauf der sachgrundlosen Beschäftigung in der benannten Zeit nicht in unbefristete Arbeitsverhältnisse bei der Stadtverwaltung und ihren Eigenbetrieben übernommenen (differenziert nach Dezernaten und Eigenbetrieben)?

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