F 325 Neuregelung zur Warmwasserpauschale bei Kosten der Unterkunft

Fraktion DIE LINKE

In der Antwort der Bundesregierung vom 9. März 2011auf eine Anfrage der Linksfraktion heißt es:

„Die Kosten für die Warmwasseraufbereitung werden mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch grundsätzlich den Bedarfen für Unterkunft und Heizung zugeordnet. Damit werden sie nicht mehr wie bisher mit der Regelleistung abgegolten. Soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen (dezentrale Warmwassererzeugung) erzeugt wird, wird ein Mehrbedarf nach den Maßgaben des § 21 Absatz 7 SGB II anerkannt. Die angesprochenen Regelungen treten nach Verkündung im Bundesgesetzblatt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 rückwirkend in Kraft.“

Diese klare neue gesetzliche Regelung ist mit erheblichen Konsequenzen für die bisherige Praxis verbunden.

Daher möchten wir Sie fragen:

  1. Ist es erforderlich, neue Bescheide für Leistungsbezieher nach SGB II und SGB XII zu erstellen?
  2. Wenn ja, um wie viele Änderungsbescheide geht es in Leipzig insgesamt, und in welchen Fristen muss dies erfolgen?
  3. Wenn nein, wie sind dann die o. g. gesetzlichen Neuregelungen auszulegen?
  4. Wie hoch werden voraussichtlich für 2011 die Mehrausgaben der Stadt Leipzig für die Kosten der Unterkunft sein?
  5. Wie wird der höhere Verwaltungsaufwand mit dem gegenwärtig beschäftigten Personal bewältigt?

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