F 311 Ausnahmeregelungen für PKW Trabant nach Einführung der Umweltzone

Sören Pellmann

In der Leipziger Volkszeitung vom 23. Februar 2011 war zu lesen, dass  von den 504 in Leipzig noch zugelassenen PKW Trabant mit Einführung der Umweltzone die Möglichkeit entfällt, dass diese in die Umweltzone einfahren. Abzüglich der 99 Fahrzeuge, welche eine Ausnahmegenehmigung aufgrund der Oldtimer Regelung erhalten können, müssten 400 Fahrzeuge quasi stillgelegt werden. Außerdem wurde der Amtsleiter der Ordnungsamtes zitiert, dass für diese Fahrzeuge durchaus auch eine Ausnahmeregelung im Rahmen der Allgemeinverfügung  möglich gewesen wäre, dies aber nicht erfolgt sei. Daher meine Fragen:

  1. Worin ist die Ursache zu sehen, dass die 400 Fahrzeuge PKW Trabant nicht in die Allgemeinverfügung aufgenommen wurden?
  2. Da ein Fahren in Leipzig nicht mehr möglich ist, werden diese Fahrzeuge von Amtswegen stillgelegt bzw. erhalten die Halterinnen und Halter entsprechende Hinweise?
  3. Besteht die Möglichkeit, dass in einer Erweiterung der Allgemeinverfügung eine Regelung für diesen Personenkreis geschaffen wird?
  4. Gibt es in Städten, die bereits eine Umweltzone eingeführt haben, Hinweise, dass gegen Bußgeldbescheide in diesem Zusammenhang erfolgreich rechtlich vorgegangen wurde?
  5. Für wie rechtlich belastbar hält die Stadt Leipzig Bußgeldbescheide, die sich auf eine Missachtung der Plakettenpflicht beziehen?

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