F 291 Verwaltungsaufwand aufgrund der Residenzpflicht von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern

Fraktion DIE LINKE

Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Verlassenserlaubnis nach § 58 Abs. 1 AsylvfG wurden im Jahr 2009 und 2010 in Leipzig gestellt und wie viele bewilligt?
  2. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Verlassenserlaubnis nach § 12 Abs. 5 AsylvfG wurden im Jahr 2009 und 2010 in Leipzig gestellt und wie viele bewilligt?
  3. Welchen zeitlichen Aufwand erfordert die Bearbeitung der unter 1) und 2) genannten Anträge?
  4. Welche Kostenersparnis könnte durch den Wegfall der so genannten Residenzpflicht bzw. durch den Wegfall der Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Verlassenserlaubnis in Leipzig erzielt werden?

Zum Formular