F 290 Eingliederungsleistungen der ARGE Leipzig nach § 16 b und 16 c des zweiten Buches Sozialgesetzbuches SGB II im Jahr 2010

Fraktion DIE LINKE

Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die arbeitslos sind, bei einer Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit Eingliederungsleistung nach dem § 16 b und § 16 c des zweiten Buches Sozialgesetzbuch gewährt werden.

Dazu haben wir folgende Fragen:

  1. Wie viele Erwerbslose haben 2010 von der ARGE Leipzig Einstiegsgeld nach § 16 b des SGB II bewilligt bekommen?
  2. Wie viele davon haben Einstiegsgeld zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erhalten, wie viele zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit?
  3. Welche selbstständigen Tätigkeiten wurden dabei gefördert? (bitte auflisten) 
  4. Wie hoch waren die Geldleistungen insgesamt, die die ARGE Leipzig 2010 für das Einstiegsgeld ausgegeben hat?
  5. Wie vielen Erwerbslosen, die eine selbstständige Tätigkeit in 2010 aufgenommen haben, wurden Leistungen nach dem § 16 c des SGB II von der ARGE Leipzig bewilligt?
  6. Wie viele der bewilligten Leistungen nach dem § 16 c SGB II waren Darlehen, wie viele Zuschüsse?
  7. Wie hoch war dabei der durchschnittliche Betrag der Förderung?
  8. Welche Arten von selbstständiger Tätigkeit wurden dabei gefördert? (bitte auflisten)
  9. Wie hoch waren die Geldleistungen insgesamt, die die ARGE Leipzig 2010 für die Leistungen nach § 16 b SGB II ausgegeben hat?

Wir bitten um eine schriftliche Beantwortung.

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