F 290 Eingliederungsleistungen der ARGE Leipzig nach § 16 b und 16 c des zweiten Buches Sozialgesetzbuches SGB II im Jahr 2010
Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die arbeitslos sind, bei einer Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit Eingliederungsleistung nach dem § 16 b und § 16 c des zweiten Buches Sozialgesetzbuch gewährt werden.
Dazu haben wir folgende Fragen:
- Wie viele Erwerbslose haben 2010 von der ARGE Leipzig Einstiegsgeld nach § 16 b des SGB II bewilligt bekommen?
- Wie viele davon haben Einstiegsgeld zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erhalten, wie viele zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit?
- Welche selbstständigen Tätigkeiten wurden dabei gefördert? (bitte auflisten)
- Wie hoch waren die Geldleistungen insgesamt, die die ARGE Leipzig 2010 für das Einstiegsgeld ausgegeben hat?
- Wie vielen Erwerbslosen, die eine selbstständige Tätigkeit in 2010 aufgenommen haben, wurden Leistungen nach dem § 16 c des SGB II von der ARGE Leipzig bewilligt?
- Wie viele der bewilligten Leistungen nach dem § 16 c SGB II waren Darlehen, wie viele Zuschüsse?
- Wie hoch war dabei der durchschnittliche Betrag der Förderung?
- Welche Arten von selbstständiger Tätigkeit wurden dabei gefördert? (bitte auflisten)
- Wie hoch waren die Geldleistungen insgesamt, die die ARGE Leipzig 2010 für die Leistungen nach § 16 b SGB II ausgegeben hat?
Wir bitten um eine schriftliche Beantwortung.