F 289 Stromabschaltungen bei Privathaushalten in Leipzig

Fraktion DIE LINKE

Nach der durchgängigen Rechtsprechung vieler Sozial- und Landessozialgerichte ist die Sperrung der Energiezufuhr eine der Wohnungslosigkeit nahe kommende Notlage .Denn die regelmäßige Versorgung eines Haushaltes mit (Heiz-)Energie gehört nach den Lebensverhältnissen in Deutschland zum sozialhilferechtlich anerkannten Mindestbedarf. Die faktische Unbewohnbarkeit einer Wohnung infolge (drohender) Sperrung der Energie- und Wasserzufuhr steht daher dem Verlust der Unterkunft gleich.

Den Beziehern von ALG II stehe deshalb ein Darlehen bei bestehenden Stromschulden zu, um eine drohende Energiesperrung zu verhindern. Andererseits ist der Presse zu entnehmen, dass die Anzahl der Sperrungen der Energieversorgung weiter zunimmt.

  1. Wie viele Stromabschaltungen bei Privathaushalten gab es 2009 und 2010 in der Stadt Leipzig?
  2. Wie viele davon wurden durch die Stadtwerke Leipzig veranlasst?
  3. In wie vielen Fällen wurde die Übernahme der Energieschulden bei der ARGE Leipzig im genannten Zeitraum beantragt?
  4. Wie viele dieser Anträge wurden von der ARGE positiv beschieden? 
  5. Wie viele Anträge zur Übernahme der Energieschulden wurden im genannten Zeitraum beim Sozialamt der Stadt Leipzig gestellt?
  6. Wie viele dieser Anträge wurden vom Sozialamt positiv entschieden?
  7. Wie hoch waren die dafür notwendigen finanziellen Mittel bei der ARGE und im Sozialamt?
  8. Wie viele Leipziger Haushalte mussten seit längerer Zeit – mehr als ein Jahr – aufgrund einer Stromsperre ohne Stromzufuhr leben?
  9. In wie vielen Familien, bei denen der Strom gesperrt wurde, waren Minderjährige von der Sperrung mit betroffen?

Wir bitten um eine schriftliche Beantwortung.

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