F 233 Schuldnerberatung in Leipzig

Naomi-Pia Witte

Die Umstellung der Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen in Sachsen von der Zahlung von sog. Fallpauschalen auf Personalkostenzuschüsse zum 01.01.2011 wird zur Konsequenzen haben, dass von den derzeitig neun anerkannten Schuldnerberatungsstellen für die Insolvenzberatung in Leipzig nur noch sechs durch den Freistaat gefördert werden, was zu einer Verknappung des Beratungsangebotes und zu noch längeren Wartezeiten für die Betroffenen führen wird. Bedauerlich ist dieses unter der Betrachtung, dass in Fachkreisen die Stellendichte für Sachsen als ohnehin zu dünn angesehen wird und die Zahl der angemeldeten Insolvenzverfahren weiter / wieder im Steigen ist ( +11,6% ggü. Vorjahr laut Statistischem Bundesamt für das 1 Halbjahr 2010 ).


Frage:

  1. Hält die Stadtverwaltung eine Stellendichte von sechs zugelassenen Schuldnerberatungsstellen für die Insolvenzberatung in Leipzig für ausreichend?
    Falls nein, wie kann erreicht werden, dass in Leipzig ein ausreichendes Angebot an qualifizierten und zugelassenen Schuldnerberatungsstellen zur Verfügung steht?
  2. Stimmt die Stadtverwaltung der Aussage zu, dass durch eine nicht ausreichende Stellendichte  in der Schuldnerberatung  und die dadurch entstehende lange Wartezeit für die Betroffenen für die Stadt hohe Folgekosten im Sozialhaushalt der Stadt entstehen, da die Gefahr besteht, dass die Betroffenen durch ihre ungeklärte Schuldenlage nur sehr schwer, bzw. überhaupt nicht in das Erwerbsleben integriert werden können, bzw. die Gefahr besteht, dass sie ihren Arbeitsplatz verlieren?
  3. Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung die Gefahr ein, dass durch eine Ausdünnung der Beratungsstellen sich die Anzahl der „unseriösen“ Beratungsstellen in Leipzig ausweitet, was zwangsläufig zu einer Erhöhung der Schulden bei den Menschen führt, die in ihrer Not auf solche Angebote „hereinfallen“?   

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