F 230 Umsetzung der Gutachtervorschläge im Allgemeinen Sozialdienst der Stadt Leipzig

Fraktion DIE LINKE

Zurzeit wird der Allgemeine Sozialdienst der Stadt Leipzig (ASD) im Sinne der Gutachtervorschläge im Ergebnis der Organisationsuntersuchung umstrukturiert. Zu dem Vorgang stellen sich unter anderem folgende Fragen:

  1. Sind inzwischen alle 9 geplanten ASD-Sozialbezirke voll arbeitsfähig?
  2. Sind die laut Maßnahmeplan erforderlichen zusätzlichen 9,87 VzÄ inzwischen eingestellt?
  3. Im Maßnahmeplan wird unter 1. Bezug genommen auf die bundesweite Aufgabenwahrnehmung eines ASD:
    a) 95 % SGB VIII
    b)  2 % SGB XII
    c)  1 % SGB II
    d) 2 % Andere
    Sind diese Prozentaufteilungen aufgrund der besonderen sozialen Lagen in Leipzig (Armutshauptstadt Deutschlands) überhaupt auf Leipzig anwendbar? Warum wurde nicht auf die Leipziger prozentuale Aufteilung der Aufgabenwahrnehmung Bezug genommen?
  4. Die mit der Erarbeitung des Maßnahmeplanes betraute Beratungsgesellschaft BSL GmbH mit Sitz in Bergheim Westphalen schreibt in ihrem Newsletter 2010/01, dass sie die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) als Grundlage für die Personalbedarfsermittlung und Ermittlung der Leistungsphasen in der Kinder- und Jugendhilfe zugrunde gelegt haben. So finden sich in dem Newsletter folgende Zitate: „... die HOAI sei übertragbar auf die Kinder- und Jugendhilfe“, „Bauprojekte sind vergleichbar mit den Hilfefällen in der Kinder- und Jugendhilfe.“. Teilt die Verwaltung diese Aussage der BSL?
  5. In Leipzig soll das Eingangs- und Fallmanagement eingeführt werden. Wie schätzt die Verwaltung dann die Tatsache ein, dass durch das auch in Hamburg eingeführte Eingangs- und Fallmanagement in Hamburg von 1.009 Bürgern, die sich an den Hamburger ASD hilfesuchend gewand hatten, nur ganze 40  Bürger an das Fallmanagement übergeben wurden (Quelle: Arbeitsgruppe Fachtagungen Jugendhilfe, Fachtagung, Berlin, 03.-04.04.2008)? Dient somit das Eingangsmanagement angesichts der Hamburger Zahlen nicht eher hauptsächlich der Abweisung von hilfebedürftigen Bürgern als einer eingehenden Sozialanamnese? Wie hoch schätzt die Verwaltung die Gefahr ein, dass dadurch Fälle von Kindeswohlgefährdung durch das Eingangsmanagement übersehen werden mit zum Teil furchtbaren Konsequenzen für die betroffenen Kinder?
  6. Wie steht die Verwaltung zu der Aussage, dass durch das Eingangs- und Fallmanagement mehr Zeit für Bürokratie anfällt, die dann in der Fallarbeit mit den Menschen fehlt?
    7. Ist es richtig, dass die betroffenen Mitarbeiter von ihrer Versetzung in einen anderen ASD-Bezirk ohne Vorwarnung in einer Dienstberatung coram publico erfahren haben und nicht in einem persönlichen Personalgespräch? Ist es richtig, dass dann die Fragen der Mitarbeiter zu ihrer Versetzung mit der Floskel „Man wisse schon, was man tue.“ abgetan wurden und bis heute nicht beantwortet sind? Wenn ja, hält die Verwaltung eine solche Vorgehensweise für die richtige Personalführung in einem solch sensiblen Bereich wie dem ASD?
    8. Ist es richtig, dass die durch die Umstrukturierung erforderlichen Fallübergaben in einigen Fällen darin bestanden, dass die entsprechenden Akten dem neu zuständigen Mitarbeiter kommentarlos auf den Schreibtisch gelegt wurden? Wie will die Verwaltung sicherstellen, dass bei solchen Fallübergaben Fälle mit einer hohen Bearbeitungsintensität nicht untergehen?

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