F 185 Altersbegrenzung beim Modellprojekt "Bürgerarbeit"

Fraktion DIE LINKE

Aus einer Bürgersprechstunde wissen wir, dass eine Bürgerin im Alter von über 50 Jahren, die sich für die Bürgerarbeit bewerben wollte, von ihrer Vermittlerin mit dem Hinweis auf ihr Alter abgelehnt worden ist. In der Vorlage V/597 ist eine Altersbeschränkung aber nicht vorgesehen.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

1. Gibt es eine interne Anweisung der ARGE Leipzig, in der das Alter einer Bewerberin, eines Bewerbers als Ausschlusskriterium für die Bürgerarbeit definiert ist?

2. Wenn ja, mit welcher Begründung werden Menschen vom Modellprojekt ausgeschlossen, die noch über zehn Jahre Berufsleben bis zum Renteneintritt vor sich haben?

3. Gibt es weitere Ausschlusskriterien?

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