Eventuelle Konsequenzen aus dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 7. November 2006 zu Kosten der Unterkunft

Die Linke.PDS Fraktion

Nachdem es in den letzten Monaten bereits eine Reihe von Urteilen durch Sozialgerichte der ersten und zweiten Instanz zu den Hartz-IV-Regelungen gegeben hat, liegen nunmehr die ersten Urteile des Bundessozialgerichtes (BSG) vor, aus denen sich allgemeine Rechtsverbindlichkeit ergibt. So gab es am 7. November d. J. Entscheidungen, die auch die Praxis der Gewährung von Kosten der Unter-kunft und Heizung (KdU) in Leipzig betreffen könnten.

Deshalb fragen wir Sie:

1. Ergeben sich aus den Urteilen des BSG vom 7. November d. J. Konsequenzen für die ge-genwärtig in Leipzig geltenden Bestimmungen für die Gewährung von Kosten der Unterkunft?

2. Wenn ja, welche?

3. Wenn nein, wie begründet die Stadtverwaltung dies?

4. Welche Auswirkungen hat beispielsweise die Klarstellung des Bundessozialgerichtes über selbst genutztes Wohneigentum für Leipzig?

5. Welche Folgen hat der Aspekt des Urteilsspruchs, dass sich Behörden nicht auf bundesweit einheitliche Wohngeldtabellen stützen dürfen, sondern die am Ort geltenden Mieten heranzie-hen müssen?