City- Tunnel Leipzig Netzergänzende Maßnahmen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt

Jens Herrmann

Dem Stadtrat liegt zur Ratsversammlung die Drucksache IV/3476 „City-Tunnel Leipzig – Netzergänzende Maßnahmen (NEM)“ – zur Kenntnisnahme vor.

Dem Stadtrat liegt zur Ratsversammlung die Drucksache IV/3476 „City-Tunnel Leipzig – Netzergänzende Maßnahmen (NEM)“ – zur Kenntnisnahme vor. Im Prüfkatalog wurde im Punkt 5 „Finanzierung“ das Kästchen „keine Auswirkungen“ angekreuzt.

Sind sie wirklich der Auffassung, dass die in der Vorlage beschrieben Maßnahmen, insbesondere die so genannten Kompensationsmaßnahmen, ohne finanzielle Mittel der Stadt Leipzig seitens DB-Netz AG realisiert werden?

Leider wurde der Vorlage nur eine unvollständige Übersicht der NEM, die im Rahmen der Kosten-Nutzen-Untersuchung des City-Tunnels-Leipzig empfohlen wurden bzw. welche im Rahmen des Bau- und Finanzierungsvertrages zwischen dem Freistaat Sachsen und den verschiedenen Unternehmen der DB AG vom 23.05.2003 vertraglich vereinbart wurden, beigefügt.

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche NEM wurden damals empfohlen und/oder vertraglich vereinbart und werden nun (nicht) realisiert?
Welche finanziellen Aufwendungen je Maßnahme waren damals bzw. sind jetzt dafür geplant?

2. Welche Tatsachen erlauben es jetzt, im Gegensatz zum Bau- und Finanzierungsvertrag die Fertigstellung sämtlicher NEM schon ein Jahr statt zwei Jahre nach Fertigstellung des City-Tunnel Leipzig zu prognostizieren?

3. Wer hat entschieden, dass Leistungen des Bauprogramms „Sachsen-Franken-Magistrale“ nun als NEM den City-Tunnel Leipzig zugeschlagen werden?
Inwieweit erfolgt damit auch eine Quersubventionierung des Güterverkehrs mit Mitteln des SPNV?
Inwieweit sind geplante Maßnahmen der Sachsen-Franken-Magistrale, welche jetzt als NEM klassifiziert werden, klassische Instandsetzungsmaßnahmen in ein bestehendes Netz?

4. Wieso wird jetzt als Projektende der NEM in südlicher Richtung der Bahnhof Gaschwitz genannt, obwohl doch eigentlich noch die Trasse bis zum Bahnhof Großdeuben einbezogen werden sollte?

5. Wer hat entschieden, dass der Haltepunkt Leipzig-Marienbrunn nicht ans CTL-Netz angebunden wird? (Noch im Nahverkehrsplan spielt dieser eine Rolle im CTL-Netz (siehe Seite 70)!
Wieso steht der Neubau eines Haltepunktes „Essener Straße“ wieder mittel- bzw. langfristig auf der Tagesordnung, obwohl doch die Stadtverwaltung mehrfach betont hat, dass dieses Projekt nicht weiter verfolgt werden soll?
Inwieweit wird hier der Leipziger Stadtrat in die Entscheidungsfindung einbezogen?

6. Welche vertraglichen Regelungen zu einer möglichen finanziellen Beteiligung der Stadt Leipzig an den Projekten „Sachsen-Franken-Magistrale“, am Komplettumbau des Bahnhofes Leutzsch und an den so genannten Kompensationsmaßnahmen gibt es bisher?
Wie hoch ist die Gefahr, dass sich die Stadt im Rahmen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes o. a. Gesetze bzw. aufgrund städtischer Forderungen, wie z. B. nach einem zweiten bzw. behindertengerechten Zugang zu den jeweiligen Bahnhöfen, finanziell beteiligen muss?

7. Wurden im Rahmen des Bau- und Finanzierungsbeschlusses vom 23.05.2003 Qualitätsstandards für die einzelnen Haltepunkte vereinbart?
Wenn ja, welche Standards wurden vereinbart?