Berücksichtigung von Schwerbehinderten bei der Erstattung der Kosten der Unterkunft

Die Linke.PDS Fraktion

Uns erreichen immer wieder Beschwerden aus so genannten Bedarfsgemeinschaften von Empfängern des ALG II bzw. des Sozialgeldes, dass bei der Erstattung der Kosten von Unterkunft und Heizung die besonderen Rechte von Schwerbehinderten durch die ARGE Leipzig nicht ausreichend oder gar nicht beachtet werden.

Uns erreichen immer wieder Beschwerden aus so genannten Bedarfsgemeinschaften von Empfängern des Arbeitslosengeldes II bzw. des Sozialgeldes, dass bei der Erstattung der Kosten von Unterkunft und Heizung die besonderen Rechte von Schwerbehinderten durch die ARGE Leipzig nicht ausreichend oder gar nicht beachtet werden. Nach unserer Auffassung gelten die besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Wohnraumes für Schwerbehinderte (SGB IX) weiter und müssen angemessen berücksichtigt werden. Insbesondere gilt das für Rollstuhlfahrer, denen mehr Wohnraum zur Verfügung steht, sowie für andere Schwerbehinderte mit chronischen Krankheiten, für die z. B. ein höherer Heizbedarf notwendig ist.

Wir möchten Sie daher fragen:

1. Zu wie vielen Bedarfsgemeinschaften in Leipzig gehören Personen mit anerkannter Schwerbehinderung?

2. Wie viele dieser Personen haben nach Auffassung der Stadtverwaltung Anspruch auf mehr Wohnraum bzw. höhere Kosten für Heizung?

3. Hat die ARGE Leipzig diese zusätzlichen Ansprüche in ihren Bewilligungsbescheiden bisher berücksichtigt?

4. Wenn ja, wie viele Fälle betrifft das?

5. Wenn nein, weshalb wurde den Bestimmungen des SGB IX nicht entsprochen?

6. Was gedenkt die Stadtverwaltung zu unternehmen, um den Rechtsansprüchen betroffener Schwerbehinderter nach mehr Wohnraum und ggf. höheren Zuschüssen für Heizung Geltung zu verschaffen?