Barrierefreie Wahllokale am 18. September in Leipzig

Einige Rollstuhlfahrer haben sich an uns mit dem Hinweis gewandt, dass ihnen am 18. September die Teilnahme an der Bundestagswahl verwehrt war, weil sie das für sie zuständige Wahllokal wegen unüberwindlicher Barrieren nicht erreichen konnten.

Einige Rollstuhlfahrer haben sich an uns mit dem Hinweis gewandt, dass ihnen am 18. September die Teilnahme an der Bundestagswahl verwehrt war, weil sie das für sie zuständige Wahllokal wegen unüberwindlicher Barrieren nicht erreichen konnten. Zwar hätten sie ihr Wahlrecht selbstverständlich per Briefwahl realisieren können, wollten dies aber am Wahltag selbst tun.

Wir fragen Sie daher:

1. Wie schätzen Sie die Situation ein?

2. Was hat die Stadtverwaltung in den letzten Jahren unternommen, um den gesetzlichen Verpflichtungen, dass mindestens 25 Prozent der Wahllokale einer Kommune barrierefrei sein müssen, nachzukommen?

3. Was gedenkt die Stadtverwaltung zu unternehmen, damit bei künftigen Wahlen mehr barrierefreie Wahllokale, insbesondere in den Stadtteilen mit überdurchschnittlich vielen Rollstuhlfahrern, zur Verfügung stehen?

4. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, künftig auf den Wahlbenachrichtigungskarten zu vermerken, dass das entsprechende Wahllokal nicht barrierefrei ist und damit für stark Körperbehinderte Briefwahl empfohlen wird?