A 306 Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen

Fraktion DIE INKE

Mit Inkrafttreten der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Schulvorbereitung in Kindertageseinrichtungen (Sächsische Schulvorbereitungsverordnung– SächsSchulvorbVO) zum 1.1.2009 sind Kindertageseinrichtungen verpflichtet, ein Schulvorbereitungsjahr durchzuführen. Dazu soll mit den Grundschulen zusammengearbeitet werden. Kooperationsvereinbarungen sind auf freiwilliger Basis möglich.
Hierzu fragen wir an:

  1. Welche Kindertageseinrichtungen (kommunale und Freie Träger) der Stadt Leipzig haben keine Kooperationsvereinbarungen mit Grundschulen abgeschlossen?
  2. Welche Kooperationsformen werden in der Stadt Leipzig umgesetzt (beispielsweise in der Kindergartenvorschulgruppe oder ausschließlich jene Kinder, die in die betreffende GS eingeschult werden – Kooperation mit Grundschulen in freier Trägerschaft etc.)?
  3. Kann sichergestellt werden, dass jedes Vorschulkind, das in einer Kindertageseinrichtung betreut wird, im Rahmen des schulvorbereitenden Jahres in eine Kooperation mit einer Grundschule eingebunden ist?
  4. Sind aus Sicht der Verwaltung die personellen und kostenseitigen Voraussetzungen gegeben, dass das schulvorbereitende Jahr, einschließlich der Kooperationen zwischen Kindertagesstätten und Grundschule, angemessen realisiert werden kann (Lehr- und Lernmittel, Vor- und Nachbereitung, Weiterbildung des pädagogischen Personals, Raumsituation in den Kitas und Grundschulen)?
  5. Wann und in welcher Form wird der Stadtrat über die Ergebnisse der „Evaluierung der Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans sowie des Schulvorbereitungsjahres und der Verzahnung mit der Schuleingangsphase“ (Abschluss November 2010) informiert und liegen dazu schon Ergebnisse vor, aus denen sich Veränderungen im Verwaltungshandeln ergeben können und sollten?

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