Zweckentfremdungsverbotsgesetz für Sachsen:

Juliane Nagel und Mathias Weber

Leipzig hat endlich das Instrument gegen Ferienwohnungsnutzung und spekulativen Leerstand

Der Sächsische Landtag hat am 31.01.2024 endlich das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum beschlossen. Dafür hatte sich auch Die Linke eingesetzt. Daraus ergibt sich nach Inkrafttreten für die Stadt Leipzig die Möglichkeit, die Umnutzung von Wohnraum als Ferienwohnung oder spekulativer Leerstand zu beschränken.

Der Leipziger Stadtrat hatte sich bereits 2018 für die Einführung eines Zweckentfremdungsverbots ausgesprochen, die Stadt 2019 eine Untersuchung vorgelegt, die dessen Dringlichkeit belegt (https://gleft.de/5v4).

Als Linksfraktion im Leipziger Stadtrat haben wir eine Anfrage eingereicht, um Kenntnis zu erhalten über die konkrete Umsetzung in Leipzig (https://gleft.de/5v5).

Dazu erklären die Stadträt:innen Juliane Nagel und Mathias Weber: „Viel zu lang hat die sächsische Regierung eine Regelung zum Vorgehen gegen Zweckentfremdung von Wohnraum auf die lange Bank geschoben. Damit wurden wertvolle Zeit und Wohnraum verloren. Wir hätten uns gewünscht, dass das Landesgesetz auch die gewerbliche Umnutzung von Wohnraum sowie Verwahrlosung und Abriss reglementiert. Immerhin werden In unserer Stadt jährlich 200 bis 300 Wohnungen als Gewerbe umgenutzt.

Dennoch: Damit die Regelung nun auch in Leipzig seine Wirkung entfaltet, muss zügig eine entsprechende kommunale Satzung erarbeitet werden. Dafür braucht es ausreichend Personal in den zuständigen Ämtern. Denn die Ahndung der Ferienwohnungsnutzung über 12 Wochen im Jahr hinaus und des Leerstands über 12 Monate hinaus wird Ressourcen auch für Kontrollen und Durchsetzung der Regelungen brauchen. Wir werden das Vorgehen tatkräftig unterstützen und auch im Land weiterhin den Druck erhöhen, damit das Zweckentfremdungsverbotsgesetz evaluiert und nachgeschärft wird.“