Wohnungssituation Hartz-IV-Betroffener muss untersucht werden

Dietmar PellmannSozialpolitischer Sprecher

Noch Ende vergangenen Jahres rechneten Vertreter der Stadtverwaltung offensichtlich kaum mit Umzügen bei der Umsetzung des Hartz IV-Gesetzes. Inzwischen scheint die Realität die damaligen Vermutungen überholt zu haben. Derzeit wird mit 4.000 oder 5.000 notwendigen Umzügen in Leipzig gerechnet. Hinzu kommt, dass Leipzig die einzige sächsische Kommune ist, in der die Verwaltung allein über die Regelungen der Kosten der Unterkunft und Heizung entschieden hat. Dem Stadtrat bleibt nunmehr lediglich eine Kontrollfunktion, die er angesichts der sozialen Tragweite der Problematik umfassend wahrnehmen muss. <bp>Daher beantragte die PDS-Fraktion eine umfassende Analyse der Wohnungssituation Hartz IV-Betroffener, mit der bis zum 30.09.2005 u. a. folgende Fragen zu klären sind:

· Wie viele Bezieher von Arbeitslosengeld II haben eine Aufforderung zur Minderung ihrer Miete erhalten?

· In wie vielen Fällen ist mit einem Umzug in eine billigere Wohnung zu rechnen?

· In wie vielen Fällen haben Mitglieder bisheriger Bedarfsgemeinschaften den Umzug in eine eigene Wohnung vollzogen (volljährige Kinder, nicht verheiratete Partner)?

· Welche Veränderungen gibt es bei der Mietenentwicklung, die ggf. auf das Hartz IV-Gesetz zurückzuführen ist, vor allem im unteren Preissegment?

· Wie stellt sich die Situation für jene Bezieher von Arbeitslosengeld II dar, die ihr Wohneigentum selbst nutzen?

· Haben sich die in Leipzig festgelegten Pauschalen für Unterkunft, Heizung und andere Nebenkosten als tragfähig erwiesen, um Umzüge weitestgehend zu vermeiden oder ist neuer Entscheidungsbedarf gegeben?