Wohnungs- und Obdachlose dürfen nicht auf der Strecke bleiben!

Siegfried Schlegel

Die PDS-Fraktion hat beantragt, das Konzept zur Verhinderung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit der Stadt Leipzig unter Beachtung der aktuellen Bedarfsentwicklung bei Wahrung der räumlichen Trennung spezifischer Betroffener neu zu fassen.

Die PDS-Fraktion hat beantragt, das Konzept zur Verhinderung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit der Stadt Leipzig unter Beachtung der aktuellen Bedarfsentwicklung bei Wahrung der räumlichen Trennung spezifischer Betroffener neu zu fassen. Außerdem wird gefordert, bis zur Beschlussfassung des neuen Konzeptes keine Einrichtungen zu schließen sowie keine Betreuungsangebote einzustellen. Bis spätestens zum III. Quartal soll an den Stadtrat ein Bericht über die Umsetzung des bisherigen städtischen Konzeptes zur Verhinderung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit gegeben werden.

Die angedachte Schließung des Hauses für Wohnungslose in der Queckstraße für Wohnungslose, die sozial betreut und auf die völlige Reintegration vorbereitet werden, hatte die PDS-Fraktion zum Anlass genommen, den Antrag zur Neufassung des städtischen Konzeptes zur Verhinderung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Leipzig zu stellen. Auch wenn es sinnvoll erscheint, wegen der Zunahme der Fallzahlen von chronisch Süchtigen, die derzeit beengt in einem Objekt in der Scharnhorststraße untergebracht sind, in das größere Objekt Queckstraße umzusiedeln, dürfen die bisher dort Betreuten nicht „auf der Strecke bleiben“
Zahlreiche Bewohner des Hauses Queckstraße befinden sich im Arbeitsprozess oder in ABM-Maßnahmen, was eine wichtige Voraussetzung für die langfristige Haltung einer Wohnung ist.Die Verhinderung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Dabei bedarf es verschiedener Angebote, da die Spannbreite der Betroffenen sehr breit ist. Betroffen davon können Alleinerziehende mit Kindern sein, auf der Straße lebende Jugendliche, Langzeitarbeitslose, Haftentlassene bzw. Menschen mit Behinderungen. Wohnungs- und Obdachlosigkeit lassen sich nicht dadurch beseitigen, indem den Betroffenen lediglich ein Bett für die Nacht oder eine Wohnung zur Verfügung gestellt werden. Vielmehr gilt es, den Betroffenen vielfältige soziale Unterstützung zu geben, um die Ursachen, die zur Obdachlosigkeit geführt haben, zu beseitigen.